ZfIR 2008, 217

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 ZfIR-ReportFrank Müller* / Jens Ortmanns**

Zur Reform des Investmentgesetzes, insbesondere der Regelungen für offene Immobilienfonds

Knapp vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Investmentgesetzes (InvG) ist zum Jahreswechsel das Investmentänderungsgesetz verkündet worden (Investmentförderungsgesetz v. 21. 12. 2007, BGBl I, 3069). Die erneute Überarbeitung des Gesetzes soll insbesondere der Stärkung des Investment-Standortes Deutschland dienen. Die Deutsche Fondsindustrie steht im intensiven Wettbewerb mit anderen europäischen Finanzplätzen, vor allem mit Luxemburg. Die Gesetzesänderungen sollen deshalb die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Fondsbranche steigern und der Abwanderung von Fondsvermögen an andere Standorte entgegenwirken. Vor allem Deregulierungsmaßnahmen sollen hierzu beitragen. Zudem hatte die vorübergehende Schließung dreier offener Immobilienfonds in den Jahren 2005 und 2006 verschiedene Schwachstellen der bisherigen gesetzlichen Regelungen bei kritischem Marktumfeld aufgezeigt (zur Fondsschließung wegen Unterschreitung der Mindestliquidität siehe Ortmanns, ZfIR 2006, 229). Einen Schwerpunkt der Novelle bilden daher Neuregelungen im Bereich der offenen Immobilienfonds. Schließlich werden durch die Novelle neue asset-Klassen eingeführt sowie die Regelungen zur „Corporate Governance“ und dem Anlegerschutz verbessert. Die Verfasser geben – mit Schwerpunkt auf den Neuregelungen im Bereich der offenen Immobilienfonds – einen Überblick über die wichtigsten Inhalte der Reform.

Inhaltsübersicht

  • I. Deregulierung: Abbau bürokratischer Hemmnisse und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
  • II. Liberalisierung der Regelungen betreffend Spezialfonds
  • III. Produktinnovation
  • IV. „Corporate Governance“ und Anlegerschutz
  • V. Modernisierung der Regelungen für offene Immobilienfonds
    • 1. Neuregelungen betreffend die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
    • 2. Einführung von Risikomanagementsystemen
    • 3. Stärkung der Unabhängigkeit der Sachverständigenausschüsse
    • 4. Änderungen bei den Bewertungsmethoden
    • 5. Flexibilisierung der Anlagemöglichkeiten
    • 6. Erwerbs- und Veräußerungsverbot mit Blick auf den KAG-internen Handel von Immobilien
  • VI. Fazit
*
*)
Rechtsanwalt in Frankfurt/M., Lovells LLP
**
**)
Dr. iur., Rechtsanwalt und Syndikusanwalt in München

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