ZfIR 2026, 216

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 AufsätzeJuliane Reichelt* / Levin Maurer**

Grenzen der Abstraktheit? Das isolierte Schuldanerkenntnis auf dem Prüfstand des BGH

Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 20. 1. 2026 – XI ZR 131/24, ZfIR 2026, 220 – in diesem Heft

Zur Absicherung schuldrechtlicher Verbindlichkeiten, wie der Rückzahlung eines Darlehens, werden in der Praxis neben dinglichen Sicherheiten häufig auch abstrakte Schuldanerkenntnisse vereinbart. Dies gilt oft, aber nicht nur dann, wenn ein Dritter die Sicherheit gibt. Mit Blick auf die Sicherungsfunktion solcher Schuldanerkenntnisse stellt sich dabei die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Einreden und Einwendungen gegen den gesicherten Anspruch auf die Forderung aus dem Schuldanerkenntnis durchschlagen.
Hierzu besonders beachtenswert ist die Entscheidung des BGH vom 20. 1. 2026, (ZfIR 2026, 220 – in diesem Heft), in welcher der XI. Zivilsenat über die bislang höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage zu entscheiden hatte, ob eine Verjährung der gesicherten Forderung auf ein sog. isoliertes Schuldanerkenntnis durchschlägt. Im Folgenden wird ein Überblick über die Thematik gegeben sowie die Entscheidung rechtlich eingeordnet und bewertet. Darüber hinaus wird zu verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung Stellung genommen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Dogmatische Grundlagen
    • 1. Rechtsnatur und Wirkungen des abstrakten Schuldanerkenntnisses
    • 2. Unterscheidung zwischen isoliertem und abstraktem Schuldanerkenntnis
  • III. Entscheidung des BGH
    • 1. Verjährung von Schuldanerkenntnis und gesicherter Forderung
    • 2. Durchschlagen der Verjährung der gesicherten Forderung auf das Schuldanerkenntnis
  • IV. Fazit und Stellungnahme zu Gestaltungsmöglichkeiten
    • 1. Grundpfandrecht mit verstärkendem Schuldanerkenntnis
    • 2. Bestellung eines nicht werthaltigen Grundpfandrechts
    • 3. Bestellung sonstiger dinglicher Sicherheiten
    • 4. Gestaltungsvarianten beim isolierten Schuldanerkenntnis
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Partnerin bei HEUKING, Stuttgart
**
**)
Dr. iur., Rechtsreferendar bei HEUKING, Stuttgart

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