ZfIR 2025, 185

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 AufsätzeStefan Neuhöfer*

„Fix und Flip“ in der Vertragsgestaltung

Zwischen gebrauchten Immobilien auf der einen und neu errichteten Objekten auf der anderen Seite finden sich auf dem Markt Angebote über renovierte Bestandsobjekte. Der Veräußerer kauft die Objekte an, teilt diese eventuell auf, nimmt in jedem Fall bauliche (Renovierungs-)Arbeiten daran vor (im Jargon auch als „Fix“ bezeichnet) und veräußert die Wohnungen dann weiter („Flip“). Solche Immobilien werden auch als Anlageobjekte zur Altersvorsorge beworben. Mitunter garantiert der Veräußerer sogar die Vermietung zu einem Mindestmietpreis für einen bestimmten Zeitraum und bietet dem Erwerber an, die laufende Verwaltung des Mietverhältnisses abzuwickeln. Anders als die Behandlung von Bestandsimmobilien einerseits und Bauträgerverträgen andererseits ist die Einordnung dieser Verträge in die Typen des BGB bei solchen Gestaltungen nicht eindeutig. Der Beitrag behandelt die damit in der Gestaltungspraxis verbundenen Fragestellungen.

Inhaltsübersicht

  • I. Allgemeine Überlegungen
  • II. Die Rolle der Beteiligten
  • III. Die Einordnung des Vertrags
    • 1. Bei Umbau: Bauträgervertrag
      • 1.1 Allgemeine Aspekte
      • 1.2 Umfang der Sachmängelhaftung
      • 1.3 Vertragsschluss nach Abschluss der Renovierungsarbeiten
    • 2. Bei Schönheitsreparatur: Typengemischter Vertrag
  • IV. Weitere Aspekte
  • V. Zusammenfassung
*
*)
Dr. iur., Notarassessor, München

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