ZfIR 2023, 197

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 AufsätzeFabian Kratzlmeier*

Die „alte“ GbR im Grundbuch – aktuelle Probleme des intertemporalen Grundbuchrechts nach dem MoPeG

Durch das zum 1. 1. 2024 in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) werden die Regelungen über die registerrechtliche Eintragung einer GbR ins Grundbuch grundlegend reformiert. Für Neueintragungen gilt ab diesem Stichtag gem. § 47 Abs. 2 GBO n. F. eine Voreintragungsobliegenheit im neu geschaffenen Gesellschaftsregister nach §§ 707 ff. BGB n. F. Die Reform führt das Grundbuch damit auf seine eigentliche Funktion als Objektregister zurück; zugleich werden bestehende Unsicherheiten beseitigt und der reibungslose Grundstücksverkehr unter Beteiligung von (registrierten) GbR sichergestellt. Ausgehend von einer überblicksartigen Darstellung des neuen Modells der sog. doppelten Registerpublizität beleuchtet der Beitrag die sich in diesem Zusammenhang in vielerlei Hinsicht stellenden Fragen des intertemporalen Rechts, insbesondere im Hinblick auf die Behandlung von nach altem Recht im Grundbuch eingetragenen GbR.

Inhaltsübersicht

  • I. Von der Anerkennung der Rechts- und Grundbuchfähigkeit der (Außen-)GbR zum MoPeG
    • 1. Das Regelungsmodell des ERVGBG
    • 2. Schwachstellen des geltenden Rechts
    • 3. Die GbR im Grundstücksverkehr nach dem MoPeG: das System der doppelten Registerpublizität
    • 4. Nicht-eintragsakzessorische Vorgänge
  • II. Der Gesellschafterwechsel einer nach altem Recht eingetragenen GbR
  • III. Eintragungen betreffend ein nach altem Recht für die GbR eingetragenes Recht
    • 1. Die GbR aus dem Grundbuch ausscheidende Vorgänge
      • 1.1 Rechtsgeschäftliche Übertragung oder Aufhebung des Rechts
      • 1.2 Gesamtrechtsnachfolge nach der im Grundbuch eingetragenen GbR
      • 1.3 Nicht-eintragsakzessorische Vorgänge
    • 2. Zwangsvollstreckung gegen die nach altem Recht eingetragene GbR
  • IV. Die anlasslose Richtigstellung nach Eintragung einer „alten“ GbR im Gesellschaftsregister
  • V. Stichtagsregelung und die Behandlung schwebender Vorgänge
    • 1. Beantragte Eintragungen
    • 2. Vormerkungsgesicherte Ansprüche
  • VI. Fazit
*
*)
Dr. iur., LL.M. (Univ. of Chicago), wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und öffentliche Finanzen, München. Der Beitrag geht zurück auf einen Vortrag im Rahmen des 16. Regensburger Immobilienrechtstags am 18. 11. 2022. Der Autor dankt Frau Dipl.-Rpfl. (FH) Kerstin Schmidt, Herrn Notarassessor Manuel Mairgünther sowie den Teilnehmern des Immobilienrechtstags für wertvolle Anregungen und Diskussionsbeiträge.

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