ZfIR 2022, 216

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 AufsätzeMaximilian Schneider*

Eine bloß partielle Erweiterung der Prokura?

Ein Ansatz unter besonderer Berücksichtigung des § 49 Abs. 2 HGB aus Anlass des Beschlusses des KG v. 5. 7. 2021 – 1 W 26/21, ZfIR 2021, 401 (LS)

§ 49 Abs. 2 HGB erlaubt dem Kaufmann, der es wünscht, dass sein Prokurist auch Immobiliengeschäfte in seinem Namen tätigen kann, diesem eine besondere Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken zu erteilen. Der Beitrag geht der Frage nach, ob diese Befugnis auf Veräußerungen oder Belastungen oder gar anderweitig beschränkt sein kann, oder ob der Kaufmann die Ermächtigung nur „ganz oder gar nicht“ erteilen kann.

Inhaltsübersicht

  • I. Zur praktischen Bedeutung der Frage
  • II. Zur Zulässigkeit der nur partiellen Erweiterung des Umfangs der Prokura
    • 1. Vorgefundener Meinungsstand
      • 1.1 Ablehnende Stimmen
      • 1.2 Befürwortende Stimmen
    • 2. Stellungnahme
      • 2.1 Der Wortlaut des § 49 Abs. 2 HGB
      • 2.2 Systematischer Ansatz – Gesetzesimmanente und privatautonome Beschränkungen der Vertretungsmacht des Prokuristen
        ZfIR 2022, 217
        • 2.2.1 Gesetzlich festgelegter, weiter Umfang der Vertretungsmacht des Prokuristen
        • 2.2.2 Ausnahmen
        • 2.2.3 Fruchtbarmachung der Ausnahmen?
        • 2.2.4 Zwischenergebnis
      • 2.3 Rechtssicherheit und nur partielle Erweiterung
        • 2.3.1 Beschränkung auf Veräußerung oder Belastung
        • 2.3.2 Beschränkung auf fremde Grundstücke
        • 2.3.3 Beschränkung auf eine gewisse Tätigkeit des Kaufmanns
  • III. Fazit
*
*)
Mag. iur., Rechtsreferendar am LG Karlsruhe, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Ladenburger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Pforzheim, Doktorand am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, IT-Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Konstanz (Prof. Dr. Andreas Popp, M. A.)

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