ZfIR 2022, 174
Kann ein Wegerecht auf Gewohnheitsrecht basieren?
Der vorliegende Beitrag behandelt eine Rechtserzeugungsquelle, die in dem juristischen Diskurs oftmals keine ausreichende Beachtung findet, in der Wirkung dem geschriebenen Gesetzesrecht allerdings nach herrschender Meinung gleichgestellt ist. Es geht vorliegend um das Gewohnheitsrecht im Allgemeinen und im Speziellen um die Frage, ob Wegerechte gewohnheitsrechtlicher Natur sein können. Anhand jüngerer unterintanzlicher Rechtsprechung wird deutlich, dass dem Gewohnheitsrecht manchmal eine andere Bedeutung zugemessen wird als nach Auffassung des BGH.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Gewohnheitsrechtliches Wegerecht
- III. Das Gewohnheitsrecht
ZfIR 2022, 175
- IV. Kein Wegerecht einzelner Nachbarn aufgrund von Gewohnheitsrecht
- 1. Exemplarische Konstellationen
- 2. Mögliche Rechtsgründe für ein Wegerecht
- 3. Argumentation
- 3.1 Keine individuell-konkrete Wirkung von Gewohnheitsrecht
- 3.2 Sonstige Erwägungen
- V. Schluss
- *
- *)Dr. iur., wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht, Abteilung V der WWU Münster
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