ZfIR 2020, 130

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 AufsätzeMatthias Becker*

Gutgläubiger Erwerb bei insolvenzrechtlichen Verfügungsbeschränkungen

Zugleich Besprechung von OLG Köln v. 28. 10. 2019 – 2 Wx 290/19, 2 Wx 296-298/19, ZfIR 2020, 139 und OLG Düsseldorf v. 2. 8. 2019 – I-3 Wx 120/19, ZfIR 2020, 140

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen verliert der Schuldner die Befugnis, über seine zur Insolvenzmasse gehörenden Rechte an einer Immobilie zu verfügen. Er ist bereits vorher in seiner Verfügungsbefugnis beschränkt, wenn das Insolvenzgericht im Eröffnungsverfahren nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InsO einen Zustimmungsvorbehalt zu Gunsten eines vorläufigen Insolvenzverwalters angeordnet hat. Aufgrund einer Verfügung des Schuldners können Dritte die Rechte nur kraft guten Glaubens erwerben. Zwei aktuelle Entscheidungen des OLG Köln und des OLG Düsseldorf geben Anlass, auf die Voraussetzungen eines gutgläubigen Erwerbs einzugehen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Verfügungsbeschränkungen im Eröffnungsverfahren
    • 1. Die Entscheidung des OLG Köln
    • 2. Die Wirkung der Vormerkung
    • 3. Der Begriff der „Verfügung“ in § 81 Abs. 1 InsO
      • 3.1 Die dingliche Einigung als Verfügungshandlung
      • 3.2 Die Regelung des § 24 Abs. 1 InsO
      • 3.3 Der Eintragungsantrag als Verfügungshandlung
      • 3.4 Der Eintragungsantrag im Namen des Erwerbers
    • 4. Die Eintragung im Grundbuch
    • 5. Die Voraussetzungen des § 878 BGB
  • III. Die Aufhebung von Rechten des Schuldners
    • 1. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf
    • 2. Folgen der Löschung in Kenntnis der Insolvenzeröffnung
  • IV. Grundbuchamt: Grundbuchsperre oder Vollzug der Eintragung?
*
*)
Dr. iur., Professor an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, Bad Münstereifel

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