ZfIR 2020, 125
Die Abschaffung des § 550 BGB als „Neuregelung“ des Schriftformerfordernisses im Mietrecht
Eine ebenso sonderbare wie inkonsequente Kapitulation vor einem nur scheinbar unlösbaren Problem
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Eine Veräußerung erzeugt ein Kündigungsrecht (nur) des Erwerbers
- III. Rechtsvernichtende Wirkung auf Altverträge
- IV. Share-Deal-Erwerbern wird das Kündigungsrecht versagt
- V. Wozu Schriftform und was legitimiert den Verzicht hierauf?
- VI. Sollte trotz Abschaffung des § 550 BGB die Schriftform als Vehikel eines Erwerberschutzes erhalten bleiben?
- VII. Ist der Gesetzgeber überhaupt gefordert?
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt, Retired Partner Latham & Watkins LLP, Hamburg
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