ZfIR 2019, 122
Kündigungsklauseln bei Bausparverträgen
Zugleich Besprechung von OLG Karlsruhe v. 12. 6. 2018 – 17 U 131/17, ZfIR 2019, 138 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. AGB-mäßige Kündigungsklauseln
- 1. § 15 Abs. 2 c Muster-ABB 2016
- 2. Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 12. 6. 2018
- 3. Entscheidung des OLG Stuttgart vom 2. 8. 2018
- 4. AGB-rechtliche Wirksamkeit?
- III. Kündbarkeit 15 Jahre nach Vertragsbeginn gemäß § 15 Abs. 2 c Alt. 1 Muster-ABB 2016
- 1. Vertragszweckwidrige Kündbarkeit
- 2. Rechtsfolgen der Unwirksamkeit
- IV. Kündbarkeit wegen Nichtannahme der Zuteilung gemäß § 15 Abs. 2 c Alt. 2 Muster-ABB 2016
- 1. Unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB
- 1.1 § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB als allein maßgebliches gesetzliches Leitbild?
- 1.2 § 488 Abs. 3 BGB als maßgebliches gesetzliches Leitbild nach Zuteilungsreife
- 1.2.1 Meinungsüberblick
- 1.2.2 Stellungnahme
- 1.3 Bedürfnis nach beweglichen Schranken der Gestaltungsmacht
- 1.4 Ergebnis
- 2. Unvereinbarkeit von § 15 Abs. 2 c Alt. 2 Muster-ABB 2016
- 3. Konsequenz: Kündbarkeit nach § 488 Abs. 3 BGB
- V. Würdigung der für das OLG Karlsruhe maßgeblichen Klausel
- 1. Auslegung des maßgeblichen Klauselinhalts
- 2. Klauselkontrolle
- 2.1 Wirksamkeit des Kündigungsgrunds
- 2.2 Unwirksamkeit der Kündigungsfrist
- 2.3 Rechtsfolge: Kündbarkeit nach § 488 Abs. 3 BGB
- VI. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., Universitätsprofessor an der Universität Regensburg, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht.
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