ZfIR 2017, 121
Mietervorkaufsrecht: Entstehung, Vorkaufsfall, Ausübung und Vereitelung
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Entstehung des Mietervorkaufsrechts: Tatbestandsvoraussetzungen des § 577 Abs. 1 BGB
- 1. Vermietete Wohnräume
- 1.1 Nebenräume: Garagen, Stellplätze, Keller und Abstellräume
- 1.2 Einfamilien- und Reihenhäuser (nach Realteilung)
- 2. Wirksamkeit des Mietvertrags
- 3. Begründung von Wohnungseigentum: Die beiden Tatbestandsalternativen von § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB
- 3.1 Begründung von Wohnungseigentum nach „Überlassen der Mieträume“, § 577 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BGB
- 3.1.1 Begriff des Überlassens
- 3.1.2 Begründung von Wohnungseigentum
- 3.1.3 Zwischenergebnis zum Ausgangsfall
- 3.2 Wohnungseigentum soll begründet werden, § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB
- 3.2.1 Meinungsstand
- 3.2.2 Die Auffassung des BGH
- 3.2.3 Stellungnahme
- 3.2.4 Ergebnis zum Ausgangsfall
- 3.3 Realteilung
- III. Vorkaufsfall
- 1. Abschluss eines (Dritt-)Kaufvertrags
- 1.1 Kaufverträge
- 1.2 Kaufähnliche Verträge
- 1.3 Vertragstypologische Betrachtung
- 1.3.1 Tauschvertrag
- 1.3.2 Ringtausch
- 1.3.3 Schenkung
- 1.3.4 Gemischte Schenkung und Freundschaftskauf
- 2. Wirksamkeit des Kaufvertrags
- 3. Drittkauf
- IV. Vereitelung und Umgehung
- 1. Vereitelung wegen Nichtunterrichtung vom Vorkaufsfall
- 1.1 Verstoß gegen Mitteilungspflichten
- 1.2 Rechtsfolge: Ersatz des Nichterfüllungsschadens
- 2. Vereitelung wegen Nichteinräumung einer Belastungsvollmacht
- 2.1 Grundsatz der Inhaltsgleichheit der Kaufverträge
- 2.2 Nebenpflichten aus dem Vorkaufsrecht
- 2.2.1 Anspruch auf Einräumung einer Belastungsvollmacht
- 2.2.2 Kein Anspruch auf Einräumung einer Belastungsvollmacht
- V. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt, Partner der Sozietät Grooterhorst & Partner Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf. Schriftliche Fassung des Vortrages, den der Autor am 14. 10. 2016 auf dem 11. Regensburger Immobilienrechtstag in Regensburg gehalten hat.
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