ZfIR 2016, 126
Wiederaufladbare Vormerkung – Weiterverwendung einer „alten“ Vormerkung?
Inhaltsübersicht
- I. Einführung: Vormerkung und wiederaufladbare Vormerkung: Alte vs. neue Vormerkung?
- 1. Die Vormerkung
- 2. Die wiederaufladbare Vormerkung
- II. Chronologische Erläuterung zur wiederaufladbaren Vormerkung: Die Frage nach der (Un)Wirksamkeit
- 1. Die wiederaufladbare Vormerkung im Laufe der Zeit
- 2. Qualitätsfragen an die wiederaufladbare Vormerkung
- III. Alternative Lösungsvorschläge – praktikabel?
- 1. Löschung der alten Vormerkung – Eintragung der neuen Vormerkung?
- 2. § 1180 Abs. 1 BGB analog?
- 3. Eintragung eines Vermerks?
- 4. Grundaktenfähiger Zugang der Bewilligung?
- 5. Begrenzung der Vormerkung: Bedingung oder Befristung?
- 6. Konkretisierung i. S. d. § 885 Abs. 2 BGB?
- 7. Löschung i. S. d. § 22 Abs. 1 Satz 1, § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO?
- IV. Zusammenfassung
- *
- *)Managing Associate, Sozietät Linklaters LLP, Bereich Real Estate, Frankfurt/M.
- **
- **)Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Sozietät Linklaters LLP, Bereich Real Estate, Frankfurt/M.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.