ZfIR 2016, 126

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 AufsätzeDaniel Buchinger* / Margarete Jagusch**

Wiederaufladbare Vormerkung – Weiterverwendung einer „alten“ Vormerkung?

Der folgende Aufsatz befasst sich mit der Frage, inwiefern eine im Grundbuch bereits eingetragene und somit „alte“ Vormerkung nach einer materiell-rechtlichen Unwirksamkeit ggf. unter Erfüllung bestimmter Erfordernisse wiederverwendet werden kann oder ob zur Sicherung des Anspruchs die Eintragung einer aktualisierten und somit „neuen“ Vormerkung erforderlich ist. Nach einer kurzen Einführung mit Problemaufriss folgt eine chronologische Erläuterung wesentlicher Entscheidungen und Stimmen zu den Wirksamkeitsfragen um die wiederaufladbare Vormerkung mit Darstellung der herrschenden Meinung. Im Schlussteil werden alternative Lösungsvorschläge unter besonderer Fokussierung auf die Praxis dargestellt.
ZfIR 2016, 127

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung: Vormerkung und wiederaufladbare Vormerkung: Alte vs. neue Vormerkung?
    • 1. Die Vormerkung
    • 2. Die wiederaufladbare Vormerkung
  • II. Chronologische Erläuterung zur wiederaufladbaren Vormerkung: Die Frage nach der (Un)Wirksamkeit
    • 1. Die wiederaufladbare Vormerkung im Laufe der Zeit
    • 2. Qualitätsfragen an die wiederaufladbare Vormerkung
  • III. Alternative Lösungsvorschläge – praktikabel?
    • 1. Löschung der alten Vormerkung – Eintragung der neuen Vormerkung?
    • 2. § 1180 Abs. 1 BGB analog?
    • 3. Eintragung eines Vermerks?
    • 4. Grundaktenfähiger Zugang der Bewilligung?
    • 5. Begrenzung der Vormerkung: Bedingung oder Befristung?
    • 6. Konkretisierung i. S. d. § 885 Abs. 2 BGB?
    • 7. Löschung i. S. d. § 22 Abs. 1 Satz 1, § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO?
  • IV. Zusammenfassung
*
*)
Managing Associate, Sozietät Linklaters LLP, Bereich Real Estate, Frankfurt/M.
**
**)
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Sozietät Linklaters LLP, Bereich Real Estate, Frankfurt/M.

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