ZfIR 2016, 121
Keine Anwendung der Mietpreisbremse bei der erstmaligen Vermietung einer umfassend sanierten, bislang eigengenutzten Immobilie
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Auslegung des § 556f BGB
- 1. Grammatikalische Auslegung
- 2. Historische Auslegung
- 2.1 Schwerpunkt: Wiedervermietung
- 2.2 Keine Beeinträchtigung der Rentabilität
- 2.3 „Sich unmittelbar anschließende“ Vermietung
- 2.4 Ergebnis der historischen Auslegung
- 3. Teleologische Auslegung
- 3.1 Kein Bezug zur Schaffung neuen Wohnraums
- 3.2 Keine Einschränkung der Rentabilität
- 3.3 Verfassungsrechtliche Aspekte
- 3.4 Zeitliche Grenze bei Modernisierungsmaßnahmen: Absinken auf ein Maß unterhalb einer „umfassenden“ Modernisierung
- III. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt und FA für Handels- und Gesellschaftsrecht – Kanzlei BMH BRÄUTIGAM & PARTNER Rechtsanwälte mbB, Berlin.
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