ZfIR 2016, 121

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 AufsätzeSylko Winkler*

Keine Anwendung der Mietpreisbremse bei der erstmaligen Vermietung einer umfassend sanierten, bislang eigengenutzten Immobilie

Die im letzten Jahr in Kraft getretene Mietpreisbremse (§§ 556d bis 556g BGB) gilt unter anderem nicht für Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmalig vermietet werden. Es fragt sich, ob die Vermietung innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Modernisierung erfolgen muss und wenn ja, wie groß dieser Zeitraum ist. Im Beitrag wird aufgezeigt, dass es auf den Zeitpunkt der erstmaligen Vermietung nicht ankommt, solange bei der erstmaligen Vermietung noch immer von einer umfassenden Modernisierung gesprochen werden kann.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Auslegung des § 556f BGB
    • 1. Grammatikalische Auslegung
    • 2. Historische Auslegung
      • 2.1 Schwerpunkt: Wiedervermietung
      • 2.2 Keine Beeinträchtigung der Rentabilität
      • 2.3 „Sich unmittelbar anschließende“ Vermietung
      • 2.4 Ergebnis der historischen Auslegung
    • 3. Teleologische Auslegung
      • 3.1 Kein Bezug zur Schaffung neuen Wohnraums
      • 3.2 Keine Einschränkung der Rentabilität
      • 3.3 Verfassungsrechtliche Aspekte
      • 3.4 Zeitliche Grenze bei Modernisierungsmaßnahmen: Absinken auf ein Maß unterhalb einer „umfassenden“ Modernisierung
  • III. Zusammenfassung
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt und FA für Handels- und Gesellschaftsrecht – Kanzlei BMH BRÄUTIGAM & PARTNER Rechtsanwälte mbB, Berlin.

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