ZfIR 2015, 127

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015AufsätzeMichael Huber*

Immobiliengeschäfte im Vorfeld einer Insolvenz – sichere Vertragsabwicklung und Risiken

„Das ist ein zu weites Feld“ – wird mancher Leser jetzt vermutlich denken! Wie wahr – und genau darin liegt die Rechtfertigung für die im Folgenden getroffene Beschränkung auf drei Problembereiche: Der erste beschäftigt sich die Frage, ob durch Vereinbarung einer Lösungsklausel einer später möglichen Insolvenz des Vertragspartners vorgebeugt werden kann; dabei geht es geht um das Verhältnis zwischen § 103, und § 119 InsO, noch präziser um die Reichweite eines neuen Grundsatzurteils des BGH zur Unwirksamkeit einer solchen Klausel (I). Die anderen beiden Bereiche betreffen die Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens nach § 3 AnfG, dem im Insolvenzfall deckungsgleich § 133 InsO entspricht: Behandelt wird zunächst ein Urteil des BFH zur Vorsatzanfechtung durch den anfechtungsberechtigten Gläubiger bei Bestellung dinglicher Rechte durch den Schuldner am eigenen (!) Grundstück (II) und im Anschluss daran eines des BGH zu einer ganz typischen Vermögensverschiebung zwischen nahen Angehörigen bei einer Grundstücksübertragung (III). Der Beitrag endet mit Betrachtungen grundsätzlicher Art zum bekanntlich sehr streitigen Problem der notariellen Belehrungspflicht bei Risiko der Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften (IV).

Inhaltsübersicht

  • I. Vorkehrung für eine mögliche Insolvenz des Vertragspartners durch Vereinbarung einer Lösungsklausel?
    • 1. Ausgangspunkte
      • 1.1 Begriff und Funktion des „Wahlrechts“ des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO
      • 1.2 Begriff und Funktion einer Lösungsklausel
    • 2. Grundsatzurteil des BGH vom 15.11.2012 – IX ZR 169/11
      • 2.1 Sachverhalt
      • 2.2 Entscheidung
      • 2.3 Eigene Bewertung
      • 2.4 Reichweite des Urteils
    • 3. Insolvenzbedingte Lösungsklauseln in der notariellen Praxis
      • 3.1 Befunderhebung
      • 3.2 Konsequenzen für die Gestaltungspraxis
    ZfIR 2015, 128
  • II. Vorsatzanfechtung gem. § 3 AnfG durch den Gläubiger bei Bestellung dinglicher Rechte durch den Schuldner an dessen (noch) eigenem (!) Grundstück.
    • 1. Ausgangspunkte – Modell und Problemannäherung
      • 1.1 Variante 1: M. (Steuer-, Vollstreckungsschuldnerin) übereignet ihr Grundstück unentgeltlich ihren Sohn S. (Erwerber) und wird dadurch vermögenslos
      • 1.2 Variante 2: Nach Übereignung des Grundstücks bestellt S. für M. ein dingliches Wohnrecht
      • 1.3 Variante 3: M. bestellt zuerst Wohnrecht für sich (am eigenen Grundstück!) und übereignet dann an S.
    • 2. Grundsatzurteil des BFH vom 30.3.2010 – VII R 22/09
    • 3. Bewertung und Vergleich zur Rechtslage nach InsO
  • III. Vorsatzanfechtung (wieder ) nach § 3 Abs. 1 AnfG in einem ganz typischen Fall der Vermögensverschiebung zwischen nahen Angehörigen
    • 1. Ausgangspunkte
      • 1.1 Vorgeschichte und Gläubigeranfechtungsprozess
      • 1.2 Entscheidungsgründe des Urteils 2. Instanz und Bewertung
    • 2. BGH, Urt. vom 10.7.2014 – IX ZR 50/12
      • 2.1 Entscheidungsgründe des Revisionsurteils und Bewertung
      • 2.2 Zusammenfassung in informellen (nicht amtlichen) Leitsätzen
  • IV. Notarielle Belehrungspflicht bei Risiko einer Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften nach AnfG, InsO
    • 1. Ausgangspunkte – Streitstand
    • 2. Konsequenz aus der hier vertretenen Auffassung
*
Prof. Dr. iur., Präsident des LG Passau.

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