ZfIR 2014, 134
Verbesserter Anlegerschutz bei geschlossenen Fonds nach dem KAGB
Inhaltsübersicht
- I. Erstmalig Produktregeln für geschlossene Fonds
- II. Das Ende der Publikums-GbR
- 1. Numerus clausus der Rechtsformen
- 2. Stärkung der Rechtssicherheit
- 3. Rechtsfolgen bei Missachtung
- 4. Bereichsausnahme für Bürgerenergieprojekte und kleine Fonds
- III. Zulässige Vermögensgegenstände
- 1. Fehlende wertungsmäßige Stringenz
- 2. Überzogener ökologischer Aktionismus?
- IV. Einheitliche Bewertungsstandards
- 1. Zwingende externe Ankaufsbewertung
- 2. Zwingende Folgebewertungen
- V. Gebot der Risikomischung
- 1. Vorgaben des KAGB
- 2. Fragwürdige Berechtigung bei geschlossenen Fonds
- VI. Beschränkung des Leverage
- VII. Wichtige Überwachungsfunktion der Verwahrstelle
- VIII. Stärkung der Binnenorganisation bei geschlossenen Fonds
- 1. Rechtsicherheit durch Schriftform
- 2. Präzisierung des Unternehmensgegenstands
- 3. Fragwürdige Entkoppelung der Anlagebedingungen
- 4. Transparente Binnenorganisation
- 5. Stärkung der Position des Treugebers
- 6. Detaillierte Regulierung der Gesellschafterversammlungen geboten
- 7. Reichweite von Mehrheitsregelungen nach wie vor ungeklärt
- IX. Stärkung der Corporate Governance bei geschlossenen Fonds
- 1. Vier-Augen-Prinzip bei der GeschäftsführungZfIR 2014, 135
- 2. Konkretisierung der Geschäftsleiterpflichten
- 2.1 Gebot der Professionalität
- 2.2 Schwache Absicherung der Loyalität
- 2.3 Allgemeine Verhaltensanforderungen
- 3. Beirat als Überwachungsorgan
- X. Schutz der Anleger vor persönlicher Haftung
- 1. Einlagenrückgewähr an Kommanditisten
- 2. Nachschusspflichten
- 3. Eintritt eines Kommanditisten
- 4. Kein Wiederraufleben der Haftung nach Ausscheiden
- XI. Zusammenfassung
- *
- Dr. iur., Universitätsprofessor an der Universität Regensburg, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht sowie Mitglied des IREBS-Instituts für Immobilienwirtschaft. Der Beitrag beruht auf einem Vortrag des Verfassers beim 7. Regensburger Immobilienrechtstag am 8.11.2013, der in Kooperation mit der ZfIR stattfand.
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