ZfIR 2014, 127
Bauträgerverträge – Strukturelle Probleme und unzulässige Klauseln
Inhaltsübersicht
- I. Baubeschreibung als technisches und rechtliches Problem
- 1. Auslagerung der Baubeschreibung in Bezugsurkunde
- 2. Transparente Leistungsbeschreibung – Verweis auf technische Regelwerke (z.B. DIN 4109 zum Schallschutz)
- 3. Änderungsvorbehalt für Bauleistung
- 4. Änderungsvorbehalt für Teilungserklärung
- II. Informationspflicht zum Baufortschritt und Dokumentation der Bauleistung
- 1. Baustellenbetretungs- und Besichtigungsrecht
- 2. Anspruch auf Herausgabe von Bauunterlagen?
- 2.1 Herausgabe der für das Bauvorhaben erstellten Baupläne
- 2.2 Pflicht zur Planerstellung?
- 2.3 Bestandspläne?
- 2.4 Nachweise, Prüfzeugnisse
- III. „Recht“ auf Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Erwerber
- 1. Unwirksame Bevollmächtigung eines Abnahmevertreters
- 1.1 (Unwiderrufliche) Bevollmächtigung eines Sachverständigen oder des Erstverwalters durch den Bauträger
- 1.2 Bestimmung eines – vom Bauträger unabhängigen – Abnahmevertreters im Erwerbsvertrag
- 1.3 Bestimmung eines gemeinsamen Abnahmevertreters durch die IHK bzw. HWG
- 2. Rechtsfolgen
- 2.1 Keine stillschweigende Abnahme
- 2.2 Mängelansprüche vor Abnahme?
- 2.3 Verjährungsfrist für Ansprüche vor der Abnahme
- 2.4 „Ewige“ Bauträgerhaftung – Begrenzung durch Verwirkung?
- 3. Zulässige Regelungen
- 3.1 Individuelle und gesonderte Abnahme durch jeden Erwerber
- 3.2 Bestimmung eines Abnahmevertreters durch die Wohnungseigentümerversammlung
- 3.3 Abnahmefiktion nach Sachverständigenvorschlag mit Widerspruchsrecht
- 3.4 Begründung einer umfassenden Zuständigkeit für die Wohnungseigentümergemeinschaft
- *
- Dr. iur., Rechtsanwalt, FA für Bau- und Architektenrecht, München. Der Beitrag basiert auf einem Vortrag, den der Verfasser am 8.11.2013 auf dem 7. Regensburger Immobilienrechtstag gehalten hat, der in Kooperation mit der ZfIR stattfand.
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