ZfIR 2012, 120

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012AufsätzeThomas Lang* / Alexander Häcker**

Die Anpassung des Erbbauzinses in der Rechtsprechung des V. Zivilsenats des BGH

Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 18.11.2011 – V ZR 31/11 +, ZfIR 2012, 127 – in diesem Heft

Die Anpassung des Erbbauzinses an die Entwicklung der Inflation ist ein Thema, das die Gerichte seit Jahrzehnten beschäftigt. Folgerichtig existiert dazu eine langjährige gefestigte Rechtsprechung. Wie die Entscheidung des V. Zivilsenats des BGH vom 18.11.2011 – V ZR 31/11 zeigt, tauchen in der Praxis gleichwohl weiterhin Sachverhalte auf, die sich nicht nahtlos unter bekannte Schemata einordnen lassen. Der folgende Beitrag nimmt das genannte Urteil zum Anlass, die Entwicklung der Rechtsprechung sowie verschiedene denkbare Anpassungsmöglichkeiten komprimiert darzustellen.

Inhaltsübersicht

  • I. Die Entscheidung des BGH vom 18.11.2011
  • II. Vereinbarungen der Vertragsparteien und Kriterien zur Anpassung des Erbbauzinses
    • 1. Fehlende vertragliche Vereinbarung
    • 2. Vorliegen einer Wertsicherungsklausel
      • 2.1 Anfänglich ungeeignete Wertsicherungsklausel
      • 2.2 Ungeeignete Klausel nach Wegfall des vereinbarten Indizes
      • 2.3 Klausel mit vereinbarter Anpassungsobergrenze
  • III. Anpassung nach Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage
  • IV. Fazit
*
Prof. Dr. iur, Rechtsanwalt und Notar – Menold Bezler Rechtsanwälte, Stuttgart, und Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen/Geislingen.
**
Rechtsanwalt – Menold Bezler Rechtsanwälte, Stuttgart.

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