ZfIR 2012, 120
Die Anpassung des Erbbauzinses in der Rechtsprechung des V. Zivilsenats des BGH
Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 18.11.2011 – V ZR 31/11 +, ZfIR 2012, 127 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Die Entscheidung des BGH vom 18.11.2011
- II. Vereinbarungen der Vertragsparteien und Kriterien zur Anpassung des Erbbauzinses
- 1. Fehlende vertragliche Vereinbarung
- 2. Vorliegen einer Wertsicherungsklausel
- 2.1 Anfänglich ungeeignete Wertsicherungsklausel
- 2.2 Ungeeignete Klausel nach Wegfall des vereinbarten Indizes
- 2.3 Klausel mit vereinbarter Anpassungsobergrenze
- III. Anpassung nach Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage
- IV. Fazit
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- Prof. Dr. iur, Rechtsanwalt und Notar – Menold Bezler Rechtsanwälte, Stuttgart, und Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen/Geislingen.
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- Rechtsanwalt – Menold Bezler Rechtsanwälte, Stuttgart.
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