ZfIR 2011, 132

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011AufsätzeJuliane Reichelt* / Steffen Hutzel**

Auslegung einer Sicherungsabrede über eine kombinierte Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern bei Bauverträgen

Zugleich Besprechung von OLG Stuttgart, Urt. v. 19.10.2010 – 10 U 97/09, ZfIR 2011, 137 – in diesem Heft

Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 19.10.2010 (10 U 97/09) entschieden, eine unwirksame Sicherungsabrede über eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern, die sich auch auf die Gewährleistung erstreckt, könne ergänzend dahin ausgelegt werden, dass der Auftragnehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schulde. Dieses Urteil steht nur teilweise im Einklang mit der komplexen Rechtsprechung des BGH zu Sicherungsabreden über Bürgschaften auf erstes Anfordern bei Bauverträgen. Es ist auf Argumente gestützt, die zum Teil nicht überzeugen oder zumindest mit guter Begründung angreifbar sind. Die Entscheidung des OLG Stuttgart ist nicht rechtskräftig. Es wird mit Spannung erwartet, wie der BGH über die eingelegte Revision entscheiden wird.

Inhaltsübersicht

  • I. Zusammenfassung der Entscheidung
  • II. Rechtliche Probleme der Entscheidung
    • 1. Ergänzende Vertragsauslegung der Sicherungsabrede
    • 2. Übersicherung des Auftraggebers
    • 3. Rückgabe der Vertragserfüllungsbürgschaft
  • III. Vertragsauslegung einer kombinierten Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit
    • 1. Ausgangspunkt: „Gespaltene“ Rechtsprechung des BGH
    • 2. Rechtfertigung einer ergänzenden Vertragsauslegung im vorliegenden Fall?
  • IV. Ausblick
*
Dr. iur., Rechtsanwältin, FAin für Bau- und Architektenrecht – Gleiss Lutz, Stuttgart.
**
Dr. iur., Rechtsanwalt - Gleiss Lutz, Frankfurt/M.

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