ZfIR 2011, 117
Die Vollstreckung in den Grundbesitz einer GbR nach dem Tod eines Gesellschafters
Zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 2.12.2010 – V ZB 84/10, ZfIR 2011, 147 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Der konkrete Sachverhalt
- III. Das Erfordernis eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels
- IV. Die Auswirkungen des Ablebens eines Gesellschafters
- 1. Die Veränderung des Gesellschafterbestandes als „Rechtsnachfolge“ i.S.d. § 727 ZPO
- 2. Die Problematik des § 1148 Satz 1 BGB
- 2.1 Keine Vollstreckung gegen einen Toten
- 2.2 Keine Vollstreckung bei toten Gesellschaftern ohne Klärung des Gesellschafterbestandes
- 2.3 Keine rechtsfähigkeitsbedingte Erschwerung des Vollstreckungszugriffs
- 2.4 Der Regelungsgehalt des § 1148 Satz 1 BGB bei entsprechender Anwendung der Norm
- 2.5 Einstellung oder Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens?
- 3. Die Identitätsfrage: Handelt es sich bei der Schuldner-GbR um die Eigentümer-GbR?
- V. Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung nach dem Tod eines Gesellschafters
- 1. Die verfahrensleitenden Hinweise des BGH
- 2. Kritik
- 2.1 Diskussion der Rechtswirkungen einer nach Sachlage unmöglichen Zustellung
- 2.2 Keine amtswegige Ermittlung von Zustellungsadressaten
- 2.3 Keine Nachweismöglichkeit im Hinblick auf den geänderten Gesellschafterbestand
- 2.4 Ohne Nachweismöglichkeit auch keine Rechtsnachfolgeklausel
- 2.5 Negative vollstreckungsrechtliche Konsequenzen
- 2.6 Untaugliche Rettungsversuche des BGH
- 2.7 Die Lösung: Grundbuchmäßige Verlautbarung des aktuellen Gesellschafterbestandes als Voraussetzung für Klauselerteilung und Zwangsvollstreckung
- VI. Gegenthesen zur Rechtsauffassung des BGH
- VII. Schlussbemerkung
- *
- Dipl.-Rechtspfleger, Gauting.
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