ZfIR 2008, 134

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 AufsätzeUlrich Keller*

Die Erhaltung der „5/10-Grenze“ bei ergebnisloser Zwangsversteigerung und die Rechte des insolventen Schuldners

Zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 18. 10. 2007 – V ZB 141/06, ZfIR 2008, 150 – in diesem Heft

Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich im Jahre 2007 eingehend mit der Frage der Erhaltung der Wertgrenze des § 85a ZVG im Zwangsversteigerungsverfahren. Mit ihr soll der Grundstückseigentümer vor einer Verschleuderung seines Eigentums bewahrt werden. Der Bundesgerichtshof stellte mit Beschluss vom 10. 5. 2007 seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit des Eigengebotes eines Terminsvertreters auf eine neue rechtliche Grundlage. Mit dem Beschluss vom 18. 10. 2007 führt er dies konsequent fort. Nebenbei ist im Sachverhalt der Entscheidung die Frage der Beteiligtenstellung des im Insolvenzverfahren befindlichen Eigentümers im Zwangsversteigerungsverfahren von Bedeutung.

Inhaltsübersicht

  • I. Der Erhalt der Wertgrenzen nach ergebnisloser Versteigerung
  • II. Der Sachverhaltsverlauf als typisches Beispiel eines Versteigerungsverfahrens
    • 1. Zuschlagsversagung im ersten Termin
    • 2. Zuschlagsversagung im zweiten Termin
    • 3. Zuschlagserteilung im dritten Termin
  • III. Schuldnerschutz oder Versteigerungshemmnis durch § 85a ZVG
  • IV. Die Frage der Beteiligtenstellung des Schuldners bei Insolvenz
*
*)
Professor an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Berlin

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