ZfIR 2023, 105

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 AufsätzeAndrik Abramenko*

Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht

Der Beitrag setzt die Übersicht in ZfIR 2022, 149 fort. Er gibt eine Übersicht über die wichtigsten Entscheidungen, die bis Dezember 2022 veröffentlicht wurden. Die Entscheidungen sind nach Schwerpunkten geordnet. Entscheidungen nach altem Recht wurden nur dann berücksichtigt, wenn sie für die Handhabung neuen Rechts noch von Bedeutung sind.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachenrecht
    • 1. Keine Schaffung von Sondereigentum kraft Gesetzes
    • 2. Keine Vertretungsmacht des Verwalters für die Wohnungseigentümer
  • II. Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
    • 1. Nutzung der Feuerwehrzufahrt als Ladefläche
    • 2. Wohnen im Teileigentum
    • 3. Erhaltung tragender Bauteile durch Untergemeinschaften
    • 4. Fortgeltung von § 14 Nr. 2 WEG a. F.
    • 5. Beschluss über Schadensersatz für Substanzeingriffe in das Sondereigentum
    • 6. Kein Rückgriff auf die Mietkaution wegen Schäden im Gemeinschaftseigentum
  • III. Bauliche Veränderung
    • 1. Rechtswidrigkeit baulicher Veränderung ohne Beschluss
    • 2. Kreuz als bauliche Veränderung
  • IV. Entziehungsverfahren
    • 1. Entziehung wegen Zahlungsrückständen
    • 2. Anforderung an Abmahnung vor dem Entziehungsverfahren
    • 3. Entziehungsverfahren bei Erhaltungsverweigerung
  • V. Verwaltung
    • 1. Bestellung des ersten Verwalters durch einseitige Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung
    • 2. Ersatzansprüche des Verwalters bei eigenmächtigen Erhaltungsarbeiten
    • 3. Keine Bestellung von Nichteigentümern als Verwaltungsbeiratsmitglieder
  • VI. Beschlussrecht
    • 1. Reichweite der Beschlusskompetenz aus § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG
    • 2. Vollmachtversammlung kein Eingriff in den Kernbereich des Sondereigentums
  • VII. Finanzwesen
    • 1. Keine Genehmigung der Jahresabrechnung mehr nach neuem Recht
    • 2. Keine Teilanfechtung der Jahresabrechnung
    • 3. Verteilung der Heizkosten bei fehlender Vorerfassung
    • 4. Fälligkeit einer Sonderumlage
    • 5. Pflicht des Verwalters zur Führung von Fremdkonten
    • 6. Keine Inanspruchnahme ausgeschiedener Wohnungseigentümer aus § 9a Abs. 4 WEG
    • 7. Behandlung des Selbstbehalts im Rahmen der Gebäudeversicherung
  • VIII. Verfahrensrecht
    • 1. Anwendung alten Rechts auf Beschlussersetzungsklagen
    • 2. Regress der Hausratversicherung kann Wohnungseigentumssache sein
    • 3. Zuständigkeit für Klagen einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen eine andere
    • 4. Kein Prozesspfleger für verwalterlose Wohnungseigentümergemeinschaft und Umstellung der Beschlussersetzungsklage auf die Wohnungseigentümergemeinschaft
    • ZfIR 2023, 106
    • 5. Keine fristwahrende Umstellung einer Anfechtungsklage gegen die Wohnungseigentümer
    • 6. Keine Pflicht zur Nachfrage wegen der Zustellung binnen Sechs-Monats-Frist
    • 7. Keine Prozessführungsbefugnis einzelner Wohnungseigentümer wegen Störungen des Gemeinschaftseigentums
    • 8. Rückermächtigung einzelner Wohnungseigentümer bei Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums
    • 9. Wiedereinsetzung bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung
    • 10. Vorgehen bei einer Berufung zum unzuständigen Gericht
    • 11. Keine Identität von Streitwert und Beschwer in Beschlussanfechtungsklagen
    • 12. Streitwert einer vor dem 1. 12. 2020 anhängigen Beschlussanfechtung in den Rechtsmittelinstanzen
*
*)
Dr. iur., Dr. phil., Richter am AG, Idstein

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