ZfIR 2023, 105
Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht
Inhaltsübersicht
- I. Sachenrecht
- 1. Keine Schaffung von Sondereigentum kraft Gesetzes
- 2. Keine Vertretungsmacht des Verwalters für die Wohnungseigentümer
- II. Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- 1. Nutzung der Feuerwehrzufahrt als Ladefläche
- 2. Wohnen im Teileigentum
- 3. Erhaltung tragender Bauteile durch Untergemeinschaften
- 4. Fortgeltung von § 14 Nr. 2 WEG a. F.
- 5. Beschluss über Schadensersatz für Substanzeingriffe in das Sondereigentum
- 6. Kein Rückgriff auf die Mietkaution wegen Schäden im Gemeinschaftseigentum
- III. Bauliche Veränderung
- 1. Rechtswidrigkeit baulicher Veränderung ohne Beschluss
- 2. Kreuz als bauliche Veränderung
- IV. Entziehungsverfahren
- 1. Entziehung wegen Zahlungsrückständen
- 2. Anforderung an Abmahnung vor dem Entziehungsverfahren
- 3. Entziehungsverfahren bei Erhaltungsverweigerung
- V. Verwaltung
- 1. Bestellung des ersten Verwalters durch einseitige Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung
- 2. Ersatzansprüche des Verwalters bei eigenmächtigen Erhaltungsarbeiten
- 3. Keine Bestellung von Nichteigentümern als Verwaltungsbeiratsmitglieder
- VI. Beschlussrecht
- 1. Reichweite der Beschlusskompetenz aus § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG
- 2. Vollmachtversammlung kein Eingriff in den Kernbereich des Sondereigentums
- VII. Finanzwesen
- 1. Keine Genehmigung der Jahresabrechnung mehr nach neuem Recht
- 2. Keine Teilanfechtung der Jahresabrechnung
- 3. Verteilung der Heizkosten bei fehlender Vorerfassung
- 4. Fälligkeit einer Sonderumlage
- 5. Pflicht des Verwalters zur Führung von Fremdkonten
- 6. Keine Inanspruchnahme ausgeschiedener Wohnungseigentümer aus § 9a Abs. 4 WEG
- 7. Behandlung des Selbstbehalts im Rahmen der Gebäudeversicherung
- VIII. Verfahrensrecht
- 1. Anwendung alten Rechts auf Beschlussersetzungsklagen
- 2. Regress der Hausratversicherung kann Wohnungseigentumssache sein
- 3. Zuständigkeit für Klagen einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen eine andere
- 4. Kein Prozesspfleger für verwalterlose Wohnungseigentümergemeinschaft und Umstellung der Beschlussersetzungsklage auf die Wohnungseigentümergemeinschaft
ZfIR 2023, 106
- 5. Keine fristwahrende Umstellung einer Anfechtungsklage gegen die Wohnungseigentümer
- 6. Keine Pflicht zur Nachfrage wegen der Zustellung binnen Sechs-Monats-Frist
- 7. Keine Prozessführungsbefugnis einzelner Wohnungseigentümer wegen Störungen des Gemeinschaftseigentums
- 8. Rückermächtigung einzelner Wohnungseigentümer bei Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums
- 9. Wiedereinsetzung bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung
- 10. Vorgehen bei einer Berufung zum unzuständigen Gericht
- 11. Keine Identität von Streitwert und Beschwer in Beschlussanfechtungsklagen
- 12. Streitwert einer vor dem 1. 12. 2020 anhängigen Beschlussanfechtung in den Rechtsmittelinstanzen
- *
- *)Dr. iur., Dr. phil., Richter am AG, Idstein
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