ZfIR 2021, 93
Auswirkungen des WEMoG auf die Zwangsversteigerung von Eigentumswohnungen
Am 22. 10. 2020 wurde das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (WEMoG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz vollzieht einen grundlegenden Wechsel im Wohnungseigentumsrecht: weg vom sachenrechtlichen Ursprung und Recht der Bruchteilsgemeinschaft, hin zum korporativen Gemeinschaftsrecht des Verbandes Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Diskussionen über diesen Wandel haben die zwangsversteigerungsrechtlichen Auswirkungen der Novelle ein wenig in den Hintergrund treten lassen. Die Bedeutsamsten sollen im Folgenden dargestellt werden.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Änderung der Bezugsnorm für Hausgeldansprüche
- III. Wegfall der Untergrenze bei der Zwangsvollstreckung wegen privilegierter Hausgeldansprüche
- IV. Änderung des § 45 Abs. 3 ZVG
- V. Gegenständliche Änderungen des Sondereigentums
- 1. Stellplätze
- 1.1 Neuregelung
- 1.2 Versteigerungsrechtliche Auswirkungen
- 2. Annexeigentum
- 2.1 Neuregelung
- 2.2 Versteigerungsrechtliche Auswirkungen
- VI. Inhaltliche Änderungen des Sondereigentums
- 1. Eintragung von Beschlüssen
- 1.1 Neuregelung
- 1.2 Versteigerungsrechtliche Auswirkungen
- 2. Eintragung von Veräußerungsbeschränkungen
- 2.1 Neuregelung
- 2.2 Versteigerungsrechtliche Auswirkungen
- 2.3 Zustimmungsberechtigung
- 3. Eintragung von sog. Haftungsklauseln
- 3.1 Neuregelung
- 3.2 Versteigerungsrechtliche Auswirkungen
- VII. Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- 1. Rechtsfähigkeit
- 2. Rechtszuständigkeit
- 3. Berücksichtigung im Versteigerungsverfahren
- 4. Bezeichnung der rechtsfähigen Gemeinschaft
- 5. Keine Rechtszuständigkeit der rechtsfähigen Gemeinschaft
- 5.1 Zustimmungserfordernis gem. § 12 WEG
- 5.2 Abweichende Versteigerungsbedingungen
- 5.3 Ersatzbeträge
- 5.4 Zuteilung
- VIII. Vertretung der rechtsfähigen Gemeinschaft
- 1. Vertretungsberechtigung und Nachweis im Allgemeinen
- 2. Vertretung bei der Geltendmachung von Hausgeldansprüchen
- 3. Vertretung bei der Abgabe von Geboten
- 4. Vertretung beim Abschluss einer Liegenbelassungsvereinbarung
- IX. Vertretung der Wohnungseigentümer
- 1. Bisherige Regelung
- 2. Ersatzloser Wegfall der bisherigen Regelung
- 3. Zukünftige Verfahrensführung
- 4. Weitere Anwendungsbereiche
- 4.1 Zustellungsvertretung
- 4.2 Aktivvertretung
- 4.3 Prozessvertretung
- 5. Parallelproblematik
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- X. Entziehung des Wohnungseigentums
- 1. Erweiterte Titulierungsmöglichkeiten
- 2. Aktivlegitimation und Vertretung in sog. Zweier-Gemeinschaften
- 3. Wegfall eines Regelbeispiels für einen Entziehungsgrund
- XI. Nicht umgesetzte Reformvorschläge
- 1. Keine dingliche Wirkung für Hausgeldansprüche
- 2. Keine zwangsvollstreckungsrechtlichen Regelungen zum Entziehungsverfahren
- *
- *)Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin
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