ZfIR 2021, 93
Auswirkungen des WEMoG auf die Zwangsversteigerung von Eigentumswohnungen
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Änderung der Bezugsnorm für Hausgeldansprüche
- III. Wegfall der Untergrenze bei der Zwangsvollstreckung wegen privilegierter Hausgeldansprüche
- IV. Änderung des § 45 Abs. 3 ZVG
- V. Gegenständliche Änderungen des Sondereigentums
- 1. Stellplätze
- 1.1 Neuregelung
- 1.2 Versteigerungsrechtliche Auswirkungen
- 2. Annexeigentum
- 2.1 Neuregelung
- 2.2 Versteigerungsrechtliche Auswirkungen
- VI. Inhaltliche Änderungen des Sondereigentums
- 1. Eintragung von Beschlüssen
- 1.1 Neuregelung
- 1.2 Versteigerungsrechtliche Auswirkungen
- 2. Eintragung von Veräußerungsbeschränkungen
- 2.1 Neuregelung
- 2.2 Versteigerungsrechtliche Auswirkungen
- 2.3 Zustimmungsberechtigung
- 3. Eintragung von sog. Haftungsklauseln
- 3.1 Neuregelung
- 3.2 Versteigerungsrechtliche Auswirkungen
- VII. Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- 1. Rechtsfähigkeit
- 2. Rechtszuständigkeit
- 3. Berücksichtigung im Versteigerungsverfahren
- 4. Bezeichnung der rechtsfähigen Gemeinschaft
- 5. Keine Rechtszuständigkeit der rechtsfähigen Gemeinschaft
- 5.1 Zustimmungserfordernis gem. § 12 WEG
- 5.2 Abweichende Versteigerungsbedingungen
- 5.3 Ersatzbeträge
- 5.4 Zuteilung
- VIII. Vertretung der rechtsfähigen Gemeinschaft
- 1. Vertretungsberechtigung und Nachweis im Allgemeinen
- 2. Vertretung bei der Geltendmachung von Hausgeldansprüchen
- 3. Vertretung bei der Abgabe von Geboten
- 4. Vertretung beim Abschluss einer Liegenbelassungsvereinbarung
- IX. Vertretung der Wohnungseigentümer
- 1. Bisherige Regelung
- 2. Ersatzloser Wegfall der bisherigen Regelung
- 3. Zukünftige Verfahrensführung
- 4. Weitere Anwendungsbereiche
- 4.1 Zustellungsvertretung
- 4.2 Aktivvertretung
- 4.3 Prozessvertretung
- 5. Parallelproblematik
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- X. Entziehung des Wohnungseigentums
- 1. Erweiterte Titulierungsmöglichkeiten
- 2. Aktivlegitimation und Vertretung in sog. Zweier-Gemeinschaften
- 3. Wegfall eines Regelbeispiels für einen Entziehungsgrund
- XI. Nicht umgesetzte Reformvorschläge
- 1. Keine dingliche Wirkung für Hausgeldansprüche
- 2. Keine zwangsvollstreckungsrechtlichen Regelungen zum Entziehungsverfahren
- *
- *)Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin
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