ZfIR 2021, 102

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2021 AufsätzeFriedrich L. Cranshaw*

Strafrechtliche Vermögensabschöpfung

Grundzüge, Einziehung von Immobilien, Insolvenz von an der Straftat Beteiligten

Organisierte Kriminalität gefährdet die innere Sicherheit in Deutschland, der EU und der Welt in ganz erheblichem Maße, schadet hierzulande dem Wirtschaftsstandort, verursacht desaströse volkswirtschaftliche Schäden und führt vielfach zu schwer traumatisierten Opfern. Sie stellt auch in der Bundesrepublik ein kriminalpolitisches Problem ersten Ranges dar, die Erkenntnis hierüber wirkt sich mittlerweile in entschiedenen Maßnahmen der Behörden und Gerichte aus. Der Gesetzgeber hat die international allgemein als solche anerkannte wichtigste Waffe geschärft, nämlich die Entziehung ggf. auch nur mutmaßlicher Vorteile aus Straftaten bei Beteiligten, durch das Instrument der Vermögensabschöpfung. Das „Geschäftsmodell“ krimineller Organisationen, d. h. der wesentlichen Einzelpersonen geht nicht mehr auf, wenn rigoros Vermögenswerte – auch vorläufig – entzogen werden. Rechtsgrundlage sind unionsrechtliche und mitgliedstaatliche Regelwerke des Straf- und des Strafverfahrensrechts. Beschlagnahmte bzw. eingezogene Vermögensgegenstände sind zu administrieren, besondere Herausforderungen bestehen bei sichergestelltem Immobiliarvermögen. Mit wenigen Fragen dieses weitgreifenden Fragenkomplexes befasst sich der nachfolgende Beitrag.
ZfIR 2021, 103

Inhaltsübersicht

  • I. Problemlage
    • 1. Gesetzgeberische Ziele
    • 2. Gesetzessystematik
      • 2.1 Systematischer Aufbau
      • 2.2 Ziele der Abschöpfung
      • 2.3 Einziehung von Taterträgen versus Einziehung des Wertes von Taterträgen
  • II. Grundzüge von Beschlagnahme und Vermögensarrest im Verfahren, Vollstreckungskonkurrenzen
    • 1. Verfahrensstrukturen
    • 2. Die Rolle von § 76a StGB
    • 3. Fiktiver Ausgangsfall aus Phänomenen der Praxis
    • 4. Folgerungen aus den Erscheinungsformen organisierter und vergleichbarer Kriminalität
    • 5. Vollstreckungskonkurrenzen
    • 6. Vollstreckungskonkurrenz im Fall des vom strafprozessualen Vermögensarrest betroffenen Miteigentümers nach WEG
      • 6.1 Sachverhalt
      • 6.2 Begründung des BGH
  • III. Sicherstellung, Administration und Verwertung der betroffenen Gegenstände
    • 1. Problemaufriss, Fallkonstellationen
      • 1.1 „Bewegliche Gegenstände“
      • 1.2 Sonderfall Immobilien
      • 1.3 Fiktives weiteres Beispiel
    • 2. Die gesetzliche Norm des § 111m StPO und die Notveräußerung nach § 111p StPO
      • 2.1 § 111m StPO, Verwaltung durch die Staatsanwaltschaft
        • 2.1.1 Inländisches Recht, Unionsrecht
        • 2.1.2 Kritik
        • 2.1.3 Funktionelle Zuständigkeit für die Verwaltung i. S. d. § 111m StPO
      • 2.2 Notverkaufsfälle, § 111p StPO
    • 3. Verantwortlichkeit für die Verwaltung, Delegation durch die Staatsanwaltschaft
      • 3.1 Verantwortlichkeiten
      • 3.2 Delegationen nach § 111h StPO
        • 3.2.1 Adressaten der Delegation
        • 3.2.2 Delegationsverhältnis
        • 3.2.3 Kumulative und alternative Verwaltungen?
        • 3.2.4 Inhalt des Delegationsverhältnisses, Regelungen
  • IV. Ansprüche des Berechtigten (Verletzten)
    • 1. Verfahrensgrundsatz der Anmeldung durch den Verletzten, volatile Erfolgsaussichten
    • 2. Verfahrensunterschiede in den Fällen der Einziehung der Taterträge und der Einziehung des Wertes derselben
      • 2.1 Einziehung des Tatertrags
      • 2.2 Einziehung des Wertes des Tatertrags
      • 2.3 Problemfelder der Anspruchsdurchsetzung durch den Verletzten
      • 2.4 Entschädigungsverfahren in Fällen der Einziehung von Grundbesitz nach § 73c StGB
  • V. Insolvenz des von Einziehung betroffenen Täters bzw. seines Umfelds
    • 1. Insolvenzantrag der Staatsanwaltschaft in Mangelfällen
    • 2. Insolvenzfolgen
      • 2.1 Systematik, Beschlagnahmefolgen in der Insolvenz
      • 2.2 Folgen der Insolvenz bei Vermögensarrest
  • VI. Zusammenfassung, Thesen
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt, Mutterstadt/Mannheim

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