ZfIR 2018, 86
Die Suspendierung von Wegerechten während der Bauzeit
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Gesetzliche Ausgangslage
- 1. Rechte bei Beeinträchtigungen
- 2. Einschränkung der Abwehransprüche
- 2.1 Verpflichtung zur schonenden Ausübung (§ 1020 Satz 1 BGB)
- 2.2 Verlegung der Ausübungsstelle (§ 1023 Abs. 1 BGB)
- III. Problemlösung
- 1. (Teleologische) Auslegung der § 1020 Satz 1, § 1023 Abs. 1 BGB
- 2. Analogien zu bestehenden Vorschriften
- 2.1 Analogie zu § 1023 Abs. 1, § 1020 Satz 1 BGB
- 2.2 Analogie zu den Vorschriften des Hammerschlags- und Leiterrechts
- 3. Duldungspflicht des Dienstbarkeitsberechtigten aus § 242 BGB
- 3.1 Grundsätzliche Anerkennung einer Duldungspflicht
- 3.2 Einwand der Vorhersehbarkeit
- 3.2.1 Meinungsstand
- 3.2.2 Stellungnahme
- 3.3 Inhalt und Umfang der Duldungspflicht
- 3.3.1 Rechtsgedanken des Hammerschlags- und Leiterrechts
- 3.3.1.1 Anzeigepflicht
- 3.3.1.2 Öffentlich-rechtliche Zulässigkeit der Baumaßnahme
- 3.3.1.3 Minderung von Nachteilen und Belästigungen
- 3.3.2 Kosten im Zusammenhang mit der Nichtausübung
- 3.3.3 Pflicht zur (weitergehenden) Entschädigung?
- 3.4 Zwischenergebnis
- 3.5 (Prozessuale) Durchsetzung
- 3.5.1 Anforderungen des § 1023 BGB
- 3.5.2 Rechtsgedanken des Hammerschlags- und Leiterrechts
- 3.5.3 Schlussfolgerung
- 4. Sonderproblem: Zusätzliches Bestehen einer Baulast
- IV. Fazit
- *
- *)Dr. iur., LL.M. (Real Estate Law), Rechtsanwalt, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht – Kapellmann und Partner, Mönchengladbach
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