ZfIR 2015, 88

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015AufsätzeAndreas Demleitner*

Umsatzsteueroption bei Projektentwicklungen

Gegenwärtig werden am Immobilienmarkt vermehrt sog. Forward Deals beobachtet, bei denen Objekte bereits vor Fertigstellung an einen Investor verkauft werden, wodurch der Erwerber zunehmend in das Projektentwicklungsrisiko gedrängt wird, zumal er im Falle der Zahlung nach Baufortschritt auch noch die Gebäudeerrichtung quasi vorfinanziert (mit entsprechender Risikoallokation). Daneben beinhaltet der Verkauf einer Projektentwicklung lange Zeit vor deren Fertigstellung einige Besonderheiten hinsichtlich der Umsatzsteueroption, die es sowohl von Veräußerer- als auch von Erwerberseite aus zu beachten gilt. In diesem Zusammenhang begangene Fehler sind in der Regel final und wirken sich unmittelbar ergebniswirksam bei der jeweiligen Partei aus, sodass auf eine ordnungsgemäße Ausübung der Umsatzsteueroption ein besonderes Augenmerk zu legen ist.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung in die Problemstellung
  • II. Vom Veräußerer zu beachtende Aspekte
    • 1. Umsatzsteuerfreie Grundstücksveräußerung
      • 1.1 Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen
      • 1.2 Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung
      • 1.3 Reichweite des Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung
    • 2. Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug
  • III. Vom Erwerber zu beachtende Aspekte
  • ZfIR 2015, 89
    • 1. Anwendung Reverse Charge-Verfahren
    • 2. Berechtigung zum Vorsteuerabzug
      • 2.1 Keine vorsteuerabzugsschädliche Vermietung
      • 2.2 Problem bei Leerstand
    • 3. Berichtigung des Vorsteuerabzugs
  • IV. Pragmatische Regelung im Kaufvertrag
    • 1. Berücksichtigung der Interessen beider Parteien
    • 2. Mögliche Regelungsmechanismen
      • 2.1 Teiloption
      • 2.2 Volloption mit anschließender Korrekturverpflichtung
      • 2.3 Problem: Umgang mit Leerstand
  • V. Fazit
*
Dr. iur., Rechtsanwalt, Steuerberater – Berwin Leighton Paisner LLP, Frankfurt/M.

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