ZfIR 2015, 81

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015AufsätzeMatthias Becker*

Die Zwangshypothek in der Insolvenz des Grundstückseigentümers

Eine Zwangshypothek, die ein Gläubiger mit Eintragung im Grundbuch erwirbt, kann nach der Rechtsprechung des BGH ein wechselhaftes Schicksal erleiden, wenn über das Vermögen des Grundstückseigentümers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Der Rechtserwerb kann in die Rückschlagsperre fallen, so dass die Zwangshypothek mit Eröffnung des Verfahrens gem. § 88 Abs. 1 InsO unwirksam wird. Nach Ansicht des BGH (Urt. v. 19.1.2006 – IX ZR 232/04, ZfIR 2006, 437; Beschl. v. 12.7.2012 – V ZB 219/11, ZfIR 2012, 759) lebt die Zwangshypothek ohne Antrag des Gläubigers wieder auf, wenn der Insolvenzverwalter das buchmäßig belastete Grundstück aus der Insolvenzmasse freigibt und die Voraussetzungen für die Eintragung zu dieser Zeit noch vorliegen. Der Beitrag behandelt die praktischen Auswirkungen dieser Rechtsprechung, die nicht nur Zustimmung erfahren hat.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Der Ausgangsfall
  • III. Der Erwerb der Zwangshypothek
    • 1. Der Erwerbstatbestand
    • 2. Besonderheiten der Sicherungsvollstreckung
  • IV. Wirkungen der Rückschlagsperre
    • 1. Die Unwirksamkeit der Sicherung
      • 1.1 Die Eigentümergrundschuld
      • 1.2 Die absolute (schwebende) Unwirksamkeit
      • 1.3 Die Auslegung des § 88 Abs. 1 InsO
    • 2. Das unrichtige Grundbuch
      • 2.1 Der Unrichtigkeitsnachweis
      • 2.2 Die Klage auf Erteilung der Löschungsbewilligung
      • 2.3 Der Widerspruch aufgrund einstweiliger Verfügung
      • 2.4 Amtswiderspruch und Grundbuchbeschwerde
    • 3. Das Wiederaufleben der Sicherungshypothek
      • 3.1 Rangverhältnisse
      • 3.2 Aufhebung und Einstellung des Verfahrens
      • 3.3 Wiedereintragung nach Löschung des Rechts?
    • 4. Die Haftung des Insolvenzverwalters
    • 5. Folgen für die Zwangsversteigerung
    • 6. Die Sicherungshypothek des Massegläubigers
  • V. Die Insolvenzanfechtung
    • 1. Der anfechtbare Rechtserwerb
    • 2. Wirkungen der Anfechtung
  • VI. Ausblick: Erwerbsanwartschaft des Gläubigers?
*
Dr. iur., Professor an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, Bad Münstereifel.

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