ZfIR 2013, 92
Wohnbeeinträchtigung durch Trinkwasser- bzw. Asbestbelastung
Die Novellierung der Trinkwasserverordnung und die geänderte Behördenpraxis in Bezug auf Asbestbaustoffe in Wohnungen (jedenfalls in Berlin aufgrund des Rundschreibens des LAGetSi vom 11.7.2012, zu erhalten über die Behörde) geben einen Anlass, sich mit den Fragen zur Beeinträchtigung des Wohngebrauchs und den daraus resultierenden Vermieterpflichten bzw. Mieterrechten zu befassen.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Neue Trinkwasserverordnung und Umgang mit Asbestbaustoffen
- 1. Unbedenklichkeit nach der TrinkwV
- 1.1 Anwendungsfragen
- 1.2 Anzeigepflichten
- 1.3 Trinkwasserbelastung durch Legionellen oder Blei
- 2. Asbest im Anwendungsbereich der GefahrstoffV
- 2.1 Gefährlichkeit von Asbestbaustoffen und Kleber
- 2.2 Regelungen der Gefahrstoffverordnung
- 3. Strafrechtliche Risiken
- 3.1 Rechtliche Neuregelungen
- 3.2 Strafbarkeit als Unterlassungsgarant
- III. Vermieterpflichten und Mieteransprüche
- 1. Vermieterpflichten
- 1.1 Vorvertragliche Aufklärungspflicht
- 1.2 Überprüfungs-, Untersuchungspflicht
- 1.3 Informationspflicht
- 2. Mieteransprüche
- 2.1 Mangel der Wohnung
- 2.2 Instandsetzungsanspruch
- 2.3 Mietminderung
- 2.4 Zurückbehaltung, Ersatzvornahme
- 2.5 Schadensersatz und Schmerzensgeld
- 2.6 Außerordentliche Kündigung
- IV. Fazit
- *
- Dr. iur., Rechtsanwalt, FA für Bau- und Architektenrecht und Medizinrecht – Wanderer und Partner, Berlin.
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