ZfIR 2013, 89
Überblick über die für den Eigentümer von vermieteten Bestandsimmobilien relevanten Nachjustierungen durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“
Inhaltsübersicht
- I. Gesetzgebungsprozess
- II. Relevante Nachjustierungen
- 1. Konkretisierung der Begriffsbestimmung „gewerbliche Tätigkeit“ (§ 3 Abs. 1 Nr. 10 TrinkwV 2012)
- 2. Definition des Begriffs „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ (§ 3 Abs. 1 Nr. 12 TrinkwV 2012)
- 3. Wegfall der generellen Anzeigepflicht (§ 13 TrinkwV 2012)
- 4. Änderung der Zuständigkeit bei Sonderanzeigepflichten (§ 13 Abs. 4 TrinkwV 2012)
- 5. Verlängerung des Untersuchungszeitraums (§ 14 Abs. 3 TrinkwV 2012)
- 6. Zusätzliche Anzeige- und Handlungspflicht (§ 16 Abs. 7 TrinkwV 2012) samt Folgeanpassungen (§ 9 Abs. 8 2012, § 15 Abs. 3 TrinkwV 2012)
- 7. Überarbeitung der Anforderungen an die Instandhaltung der Trinkwasser-Installation (§ 17 Abs. 1 TrinkwV 2012)
- 8. Anpassung der Ordnungswidrigkeiten (§ 25 TrinkwV 2012)
- III. Fazit
- *
- Dr. iur., LL.M. (Edinburgh), Rechtsanwalt – SJ Berwin LLP in Frankfurt am Main tätig.
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