ZfIR 2009, 81

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009AufsätzeChristoph Reymann*

Der BGH-Beschluss zur Grundbuchfähigkeit der GbR – Ist dies das Ende des Erwerberschutzes?

Mit Beschluss vom 4.12.2008 (ZfIR 2009, 93) hat der BGH den Streit um die Grundbuchfähigkeit der GbR einem vorläufigen Ende zugeführt und der bisher wohl überwiegenden Ansicht, nach der die GbR nicht als solche im Grundbuch eingetragen werden kann, eine Absage erteilt. Die Diskussion um die Grundbuchfähigkeit der GbR hat sich damit aber noch nicht erledigt, sondern bei genauer Betrachtung nur auf eine andere Ebene verlagert. Der BGH entwickelt ein Eintragungsmodell, für das es im bisherigen Grundbuchrecht keine Anhaltspunkte gibt. Solange kein GbR-Register existiert, ist das vom BGH erarbeitete Modell, wonach die GbR selbst im Grundbuch als Berechtigte einzutragen ist, für die Transaktionspraxis und den Erwerberschutz im Rechtsverkehr mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten wenig förderlich.

Inhaltsübersicht

  • I. Der BGH-Beschluss vom 4.12.2008
    • 1. Der vollstreckungsrechtliche Ausgangssachverhalt
    • 2. Die Argumentation des BGH
  • II. Gutglaubensschutz beim Grundbesitzerwerb von einer GbR
    • 1. Gutglaubensschutz und fehlende Existenz der GbR
      • 1.1 Meinungsstand in der Literatur
      • 1.2 Argumente der herrschenden Meinung und status quo
    • 2. Gutglaubensschutz und gesetzlicher Vertreter (GbR mit Namen)
      • 2.1 Ausführungen des BGH zum gesetzlichen Vertreter
      • 2.2 Literaturmeinungen zum gesetzlichen Vertreter
    • 3. Gutglaubensschutz und Gesellschafterstellung (GbR ohne Namen)
      • 3.1 Literatur zur Gutglaubensrelevanz der Gesellschafterstellung
      • 3.2 Inhaltsverwandte Rechtsprechungskonstellationen
  • III. Erwerberschutz und Rechtsscheinshaftung
    • 1. Die gesetzliche Rechtsscheinshaftung nach §§ 171, 172 BGB
    • 2. Die Rechtsscheinshaftung nach allgemeinen Grundsätzen
      • 2.1 Die Grundsätze zur „Rechtsscheinsvollmacht“
      • 2.2 Grundbucheintragung als Rechtsscheinstatbestand
        • 2.2.1 Rechtsscheinsträgereignung und Zurechenbarkeit der Grundbucheintragung
        • 2.2.2 Auflösung des Wertungswiderspruchs zum Gutglaubenserwerb
  • IV. Zusammenfassung
*
Dr. iur., LL.M. Eur., Notarassessor, zur Zeit Referent am Deutschen Notarinstitut (DNotI), Würzburg; Priv.-Doz. an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wieder.

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