ZfIR 2008, 81
Fusionskontrollrechtliche Besonderheiten bei Immobilientransaktionen
Immobilientransaktionen und Fusionskontrolle haben auf den ersten Blick keine Schnittstellen. Bei dem beabsichtigten Erwerb von Immobilien hat die Frage nach einer etwaigen Fusionskontrollpflicht, also einer Anmeldepflicht bei der Europäischen Kommission oder dem Bundeskartellamt, aus Sicht der Parteien daher zunächst regelmäßig keine Priorität. Neben vielfältigen anderen rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen ist aber auch bei Immobilientransaktionen frühzeitig auf eine etwaige Fusionskontrollpflicht zu achten. Denn auch Immobilientransaktionen können fusionskontrollpflichtig sein; allenfalls geringfügige Marktauswirkungen eines Immobilienerwerbs beseitigen eine etwaige Anmeldepflicht nicht. Die Verpflichtung zur Anmeldung eines Zusammenschlusses richtet sich nämlich nicht nach seinen Marktauswirkungen, sondern nach den Umsätzen der beteiligten Unternehmen. Die Verfasser beleuchten deshalb die fusionskontrollrechtlichen Besonderheiten von Immobilientransaktionen.
Inhaltsübersicht
- I. Europäische und deutsche Rechtsgrundlagen
- II. Verwirklichung eines Zusammenschlusstatbestandes
- 1. Zusammenschlusstatbestände (§ 37 Abs. 1 GWB)
- 2. Vermögenserwerb (§ 37 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
- 2.1 Erwerb des ganzen oder eines wesentlichen Teils des Vermögens
- 2.1.1 Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
- 2.1.1.1 Quantitative Komponente
- 2.1.1.2 Qualitative Komponente
- 2.1.2 Praxis des Bundeskartellamtes – Stellungnahme vom 7. April 2006
- 2.1.2.1 Anwendbarkeit auf reine Immobilientransaktionen
- 2.1.2.2 Umsatzerlöse der Zielimmobilie weniger als 5 Mio. €
- 2.1.2.3 Umsatzerlöse des Erwerbers im Umkreis von 20 km nicht mehr als 30 Mio. €
- 2.2 Erwerb
- 2.2.1 Grundsatz: Jede Übertragungsform ausreichend
- 2.2.2 Behandlung von Sale-and-lease-back-Transaktionen
- III. Umsatzschwellenwerte
- 1. Bei einem Vermögenserwerb zu berücksichtigende Umsätze
- 1.1 Umsätze des Veräußerers
- 1.2 Umsätze des Erwrbers
- 2. De minimis-Ausnahme und Bagatellmarktklausel
- 2.1 De minimis-Ausnahme (§ 35 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
- 2.2 Bagatellmarktklausel (§ 35 Abs. 2 Nr. 2 GWB)
- IV. Rechtsfolgen des Vollzugsverbots
- 1. Reichweite des Vollzugsverbots
- 2. Heilung von Verstößen gegen das Vollzugsverbot
- 3. Ordnungswidrigkeit und Bußgeld
- V. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt in Frankfurt/M., Fried, Frank, Harris, Shriver & Jacobson LLP
- **
- **)Dr. iur., LL.M. (London), Rechtsanwalt in Frankfurt/M., Fried, Frank, Harris, Shriver & Jacobson LLP
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