ZfIR 2020, 809
Reform des Wohnungseigentumsgesetzes – Ein Überblick über die wesentlichen Änderungen durch das WEMoG zum 1. 12. 2020
Inhaltsübersicht
- I. Genese des WEMoG
- II. Der Beginn der Wohnungseigentümergemeinschaft
- III. Erweiterung des Gegenstandes des Sondereigentums
- IV. Die Gemeinschaft als Trägerin der Verwaltung und deren Wahrnehmung von Rechten und Pflichten – Organzuständigkeiten in der Gemeinschaft
- 1. Die Gemeinschaft als Trägerin der Verwaltung
- 2. Auswirkungen der neuen Konzeption auf ausgewählte praxisrelevante Fälle
- 2.1 Auswirkungen auf den Bereich der Sachmängelgewährleistung im Bauträgerrecht
- 2.2 Ansprüche der Wohnungseigentümer nach § 1004 BGB aus dem Gemeinschaftseigentum
- 2.3 Entscheidungen mit Bezug auf das sachenrechtliche Grundverhältnis
- 2.4 Öffentlich-rechtliche Pflichten
- V. Vertretung der Gemeinschaft und Aufgaben sowie Entscheidungsbefugnisse des Verwalters
- VI. Ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung
- VII. Neue Kostenverteilungsregelungen
- VIII. Erhaltungsmaßnahmen versus bauliche Veränderungen
- IX. Das Recht der baulichen Veränderungen
- 1. Gesetzliche Konstruktion
- 2. Bauliche Veränderungen
- 3. Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen
- X. Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht
- 1. Systematik und Beschlussgegenstand
- 2. Wirtschaftsplan
- 3. Jahresabrechnung
- 4. Vermögensbericht
- XI. Eigentümerversammlungen
- XII. Beschlüsse außerhalb der Eigentümerversammlung in Textform
- XIII. Beschlussdokumentation
- XIV. Wirkung von Beschlüssen gegenüber Sondernachfolgern
- XV. Akteneinsichtsrecht
- XVI. Der Verwalter
- XVII. Der Verwaltungsbeirat
- XVIII. Beschlussklagen
- 1. Anfechtungs- und Nichtigkeitsfeststellungsklage
- 2. Beschlussersetzungsklage
- 3. Verfahrensregeln bei den Beschlussklagen
- XIX. Übergangsregelungen im WEG
- XX. Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- 1. Besondere Duldungspflichten
ZfIR 2020, 810
- 2. Privilegierte Maßnahmen
- 3. Keine Klärung der Bauherreneigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft i. S. v. § 559 BGB
- 4. Harmonisierung der Umlageschlüssel
- XXI. Fazit
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt, Königswinter
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