ZfIR 2018, 815
Die Vertretung „unbekannter Beteiligter“ im Zwangsversteigerungsverfahren
Inhaltsübersicht
- I. Möglichkeiten der Vertretung
- 1. Zustellungsvertreter, § 6 ZVG
- 2. Erbenvertreter, § 779 Abs. 2 ZPO
- 3. Nachlasspfleger, §§ 1960, 1961 BGB
- 4. Abwesenheitspfleger, § 1911 BGB
- 5. Pfleger für unbekannte Beteiligte, § 1913 BGB
- 6. Nachtragsliquidator, § 66 Abs. 5 GmbHG, § 273 Abs. 4 AktG
- II. Beteiligte
- 1. Schuldner
- 1.1 Tod des Schuldners
- 1.2 Unbekannter Aufenthalt des Schuldners
- 1.2.1 Natürliche Person
- 1.2.2 BGB-Gesellschaft
- 1.2.3 Juristische Person
- 1.2.4 Gelöschte juristische Person
- 1.2.5 Wohnsitz im Ausland
- 2. Sonstige Beteiligte
- 2.1 Gewöhnliche Miteigentümer und Wohnungseigentümer
- 2.2 Berechtigte bestehenbleibender Rechte
- 2.3 Berechtigte erlöschender Rechte
- 2.4 Gelöschte juristische Personen
- 2.5 Unbekannte Erben des verstorbenen Beteiligten
- 2.6 Unbekannter Auslandsaufenthalt des (unbekannten) Beteiligten
- III. Weitere Vorschläge – Zustellung an Beteiligte mit unbekanntem Aufenthaltsort bzw. unbekannte Beteiligte
- 1. Vorschläge Schmidberger/Traub
- 2. Vorschlag Böttcher/Keller/Schneider/Beeneken
- IV. Fazit
- *
- *)Dipl.-Rpfl. (FH) am AG Calw. Bei dem Beitrag handelt es sich um die aktualisierte Fassung eines Vortrags, den der Verfasser anlässlich des 16. Heilbronner Rechtstags – 8. ZVG-Treff – am 24. 9. 2018 gehalten hat.
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