ZfIR 2018, 815

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 AufsätzeMartin Ertle*

Die Vertretung „unbekannter Beteiligter“ im Zwangsversteigerungsverfahren

Nicht selten kommt es vor, dass Beteiligte eines Zwangsversteigerungsverfahrens unbekannt sind, insbesondere wenn ein Beteiligter verstorben ist und dessen Erben nicht ermittelt sind, oder dass der Aufenthalt eines Beteiligten unbekannt ist. In derartigen Fällen herrscht häufig Unsicherheit, durch welches „Instrumentarium“ der betroffene Beteiligte angemessen zu vertreten ist, ohne dass das Verfahren über Gebühr verzögert wird. Der Beitrag soll einen Überblick über die einzelnen Möglichkeiten der Vertretung und zugleich Hinweise geben, welche Art der Vertretung im Einzelfall zweckmäßigerweise eingerichtet wird.
ZfIR 2018, 816

Inhaltsübersicht

  • I. Möglichkeiten der Vertretung
    • 1. Zustellungsvertreter, § 6 ZVG
    • 2. Erbenvertreter, § 779 Abs. 2 ZPO
    • 3. Nachlasspfleger, §§ 1960, 1961 BGB
    • 4. Abwesenheitspfleger, § 1911 BGB
    • 5. Pfleger für unbekannte Beteiligte, § 1913 BGB
    • 6. Nachtragsliquidator, § 66 Abs. 5 GmbHG, § 273 Abs. 4 AktG
  • II. Beteiligte
    • 1. Schuldner
      • 1.1 Tod des Schuldners
      • 1.2 Unbekannter Aufenthalt des Schuldners
        • 1.2.1 Natürliche Person
        • 1.2.2 BGB-Gesellschaft
        • 1.2.3 Juristische Person
        • 1.2.4 Gelöschte juristische Person
        • 1.2.5 Wohnsitz im Ausland
    • 2. Sonstige Beteiligte
      • 2.1 Gewöhnliche Miteigentümer und Wohnungseigentümer
      • 2.2 Berechtigte bestehenbleibender Rechte
      • 2.3 Berechtigte erlöschender Rechte
      • 2.4 Gelöschte juristische Personen
      • 2.5 Unbekannte Erben des verstorbenen Beteiligten
      • 2.6 Unbekannter Auslandsaufenthalt des (unbekannten) Beteiligten
  • III. Weitere Vorschläge – Zustellung an Beteiligte mit unbekanntem Aufenthaltsort bzw. unbekannte Beteiligte
    • 1. Vorschläge Schmidberger/Traub
    • 2. Vorschlag Böttcher/Keller/Schneider/Beeneken
  • IV. Fazit
*
*)
Dipl.-Rpfl. (FH) am AG Calw. Bei dem Beitrag handelt es sich um die aktualisierte Fassung eines Vortrags, den der Verfasser anlässlich des 16. Heilbronner Rechtstags – 8. ZVG-Treff – am 24. 9. 2018 gehalten hat.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell