ZfIR 2015, 870

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2015 AufsätzeChristian Kesseler*

Das Ende der Novation und der Beginn der Übernahme der Vormerkung

Eine Betrachtung der Entscheidung BGH vom 13. 2. 2014 – V ZB 88/13

Der BGH hat sich in mehreren wegweisenden Entscheidungen in den letzten 15 Jahren mit der Rechtsnatur der Vormerkung befasst – immer mit der Frage vor Augen, ob und wie Vormerkungen weiterverwendet oder weitergegeben werden können. Nur eine Fragestellung der Weitergabe war immer klar. Vormerkungsgesicherte Ansprüche können abgetreten werden, ohne dass die Sicherungswirkungen der ZfIR 2015, 871Vormerkung verloren gehen. Im vergangenen Jahr hatte der V. Zivilsenat nun die Frage zur Entscheidung vorliegen, ob dies auch dann gilt, wenn der Anspruch durch befreiende Schuldübernahme auf einen Dritten übergeht. Gegenstand der Entscheidung war gleichzeitig die Auswechslung eines Schuldgrundes beim gesicherten Anspruch. Die Entscheidung ist für den Schuldnerwechsel wegweisend gewesen, hält daneben aber auch wesentliche Fingerzeige für die Einstellung des Senates gegenüber seiner früheren Rechtsprechung zum Auswechseln von Anspruchsvoraussetzungen bereit.

Inhaltsübersicht

  • I. Der Entscheidungssachverhalt
  • II. Zwei Fragestellungen und ein mit erledigtes Problem
  • III. Die Überlegungen des V. Zivilsenats
    • 1. Fortbestand der Vormerkung beim Wechsel des Schuldners
    • 2. Kann der Schuldnerwechsel im Grundbuch eingetragen werden?
  • IV. Die beiden Fragen des Schuldnerwechsels
    • 1. Eintragungsfähigkeit
    • 2. Ist der Schuldnerwechsel materiell überhaupt möglich?
      • 2.1 Indentitätsgebot
      • 2.2 Entfällt die Vormerkungswirkung durch Schuldnerwechsel?
      • 2.3 Am Rande: Der Wirksamkeitsvermerk
  • V. Praktischer Umgang mit dem Schuldnerwechsel
    • 1. Anspruchsziel und Anspruchsvoraussetzungen gedanklich trennen
    • 2. Koordinierung von Schuldhaftentlassung und Eigentumswechsel
    • 3. „Übernahme“ der Anspruchsvoraussetzungen
      • 3.1 Einfache Bedingungen
      • 3.2 Persönliche schuldnerbezogene Voraussetzungen
  • VI. Erweiterung von Anspruchsvoraussetzungen bei der Vormerkung
    • 1. Grundsätzliches zur Vormerkung nach den Entscheidungen 1999 und 2007
    • 2. Was bringt die Entscheidung vom 13. 2. 2014 dazu Neues?
      • 2.1 Anspruchserweiterung
      • 2.2 Eintragung
      • 2.3 Kongruenz?
      • 2.4 Übersehen?
    • 3. Eintragungsversagung als weitere Abkehr von der Novation/Erweiterung
  • VII. Fazit
*
*)
Dr. iur., Notar, Düren.

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