ZfIR 2015, 870
Das Ende der Novation und der Beginn der Übernahme der Vormerkung
Eine Betrachtung der Entscheidung BGH vom 13. 2. 2014 – V ZB 88/13
Inhaltsübersicht
- I. Der Entscheidungssachverhalt
- II. Zwei Fragestellungen und ein mit erledigtes Problem
- III. Die Überlegungen des V. Zivilsenats
- 1. Fortbestand der Vormerkung beim Wechsel des Schuldners
- 2. Kann der Schuldnerwechsel im Grundbuch eingetragen werden?
- IV. Die beiden Fragen des Schuldnerwechsels
- 1. Eintragungsfähigkeit
- 2. Ist der Schuldnerwechsel materiell überhaupt möglich?
- 2.1 Indentitätsgebot
- 2.2 Entfällt die Vormerkungswirkung durch Schuldnerwechsel?
- 2.3 Am Rande: Der Wirksamkeitsvermerk
- V. Praktischer Umgang mit dem Schuldnerwechsel
- 1. Anspruchsziel und Anspruchsvoraussetzungen gedanklich trennen
- 2. Koordinierung von Schuldhaftentlassung und Eigentumswechsel
- 3. „Übernahme“ der Anspruchsvoraussetzungen
- 3.1 Einfache Bedingungen
- 3.2 Persönliche schuldnerbezogene Voraussetzungen
- VI. Erweiterung von Anspruchsvoraussetzungen bei der Vormerkung
- 1. Grundsätzliches zur Vormerkung nach den Entscheidungen 1999 und 2007
- 2. Was bringt die Entscheidung vom 13. 2. 2014 dazu Neues?
- 2.1 Anspruchserweiterung
- 2.2 Eintragung
- 2.3 Kongruenz?
- 2.4 Übersehen?
- 3. Eintragungsversagung als weitere Abkehr von der Novation/Erweiterung
- VII. Fazit
- *
- *)Dr. iur., Notar, Düren.
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