ZfIR 2014, 838
Zwangsversteigerung, Zwangsräumung und Selbstmorddrohung
Zwangsversteigerungen und Zwangsräumungen durchzuführen, ist für den Gläubiger ein langer und schwieriger Weg, wenn sich der Schuldner dem mit allen Mitteln widersetzt. Dabei steht dem Schuldner als letztes Mittel der Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO zur Verfügung. Hierzu wird vielfach eine Lebensbedrohung, insbesondere durch eine Suizidgefahr, geltend gemacht. Immer wieder muss sich das BVerfG mit diesen Fällen befassen. Dabei differenziert das Gericht seine Rechtsprechung immer weiter aus. Das Vorgehen der Fachgerichte findet oft nicht die Billigung des Verfassungsgerichts.
Inhaltsübersicht
- I. Grundsätze
- II. Welche Umstände erachtet das BVerfG für maßgebend?
- 1. Gefährdung
- 2. Interessen des Gläubigers
- 3. Anderweitige Gefahrenbeseitigung
- III. Einzelne Aspekte des vom BVerfG geforderten Vorgehens
- 1. Anforderungen an die Darlegung des Schuldners
- 2. Sachverständigengutachten
- 2.1 Notwendigkeit der Erholung
- 2.2 Gutachten entsprechend den Vorschriften der ZPO
- 2.3 Vorgaben für den Sachverständigen
- 2.4 Maßgebender Zeitpunkt
- 2.5 Interpretation des Gutachtens
- 2.6 Abweichung vom Ergebnis des Gutachtens
- 3. Verhältnisse des Gläubigers
- 4. Betreuungsgericht und Verwaltungsbehörde
- 4.1 Verhältnis von Vollstreckungsgericht und Betreuungsgericht
- 4.2 Entgegenstehender Wille des Schuldners
- 4.3 Erforderlichkeit
- IV. Fazit
- *
- Dr. iur., München. Der Autor war Richter am BayObLG.
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