ZfIR 2014, 833
Die Auferstehung einer Toten? Die Mietvorauszahlung nach Abschaffung der §§ 57c, d ZVG
Inhaltsübersicht
- I. Das Problem
- 1. Zur Terminologie „Vorauszahlungen“
- 1.1 Mietvorauszahlungen
- 1.2 Baukostenzuschüsse
- 2. Ansatz der § 57b ZVG i.V. m. § 566c BGB bzw. § 1124 Abs. 2 BGB
- 3. Ausnahmen von der Anwendbarkeit der § 57b ZVG i.V. m. § 566c BGB bzw. § 1124 Abs. 2 BGB
- 3.1 Baukostenvorschüsse
- 3.2 Einmalzahlungen
- 4. Gefahren
- II. Tote oder Totgesagte? Zur überschätzten Bedeutung der §§ 57c, d ZVG
- 1. Bedeutung der §§ 57c, d ZVG a.F. für die Fälle der Vorauszahlung
- 1.1 Beschränkung auf Zwangsversteigerung und Kündigung nach § 57a ZVG
- 1.2 Wegfall der Maximalfrist
- 1.3 Verschärfung der Voraussetzungen gegenüber §§ 566 ff. BGB durch §§ 57c, d ZVG
- 2. Folgen der Aufhebung von § 57c, d ZVG a.F.
- III. Nach altem und neuem Recht unproblematische und problematische Fälle der Vorauszahlung
- 1. Vorauszahlungen bei rechtsgeschäftlicher Sonderrechtsnachfolge
- 2. Interessenabwägung bei Vorauszahlungen in Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung
- IV. Lösungsansätze
- 1. Unwirksamkeit des Mietvertrags nach Spezialvorschriften
- 1.1 Scheinvertrag nach § 117 BGB
- 1.2 Anfechtungstatbestände
- 1.3 Nichtigkeit
- 2. Abschluss des Mietvertrags nach der Beschlagnahme
- 3. Fragen der Beweislast
- 4. Periodisierung von Einmalzahlungen
- 4.1 Mietverträge mit fester Laufzeit
- 4.2 Mietverträge unbestimmter Dauer
- 4.3 Übertragung auf Baukostenvorschüsse
- 5. Folgerungen für den Mieter
- 5.1 Rückwirkung
- 5.2 Dingliche Absicherung von Vorauszahlungen
- 6. Nekrophilie oder: Handlungsbedarf des Gesetzgebers
- V. Ausblick: Noch mehr Untote
- *
- Dr. iur., Dr. phil., Richter am LG, abgeordnet an das AG Idstein. Bei dem Beitrag handelt es sich um eine erweiterte Fassung eines Vortrags, den der Verfasser auf dem 8. Heilbronner Rechtstag am 22.9.2014 gehalten hat.
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