ZfIR 2012, 863

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012AufsätzeHolger Pauly*

Schlussrechnungsbindung des Architekten trotz unzulässiger Mindestsatzunterschreitung – Wann genießt der Auftraggeber Vertrauen?

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Architekten mehr oder weniger wissentlich gegen den Mindestsatzcharakter der HOAI verstoßen, um dann anschließend gleichwohl im Wege einer Anpassung den Mindestsatz zu verlangen. Nach bisheriger Rechtslage standen die Erfolgsaussichten für ein solches Begehren bzw. eine daraufhin gerichtete Honorarklage zumindest in vielen Fällen nicht schlecht. Aufgrund einer neuen Entscheidung des BGH vom 27.10.2011 (VII ZR 163/10) haben sich aber gegenüber fachkundigen Auftraggebern unter gewissen Voraussetzungen die hier zu beachtenden Rechtsgrundsätze zu Lasten der Architekten geändert. Auch HOAI-kundige Auftraggeber sollen nunmehr unter Umständen auf eine preisrechtlich gesehen zu niedrige Schlussrechnung des Architekten vertrauen dürfen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet das grundsätzliche Spannungsverhältnis zwischen Vertrauensschutz und striktem Preisrecht und unterzieht die neue Rechtsprechung dabei einer kritischen Überprüfung.

Inhaltsübersicht

  • I. Mindestsatzunterschreitung des § 7 III HOAI 2009 – Schutz vor ruinösem Preiswettbewerb
  • II. Die Definition des Ausnahmefalles durch die Rechtsprechung
  • III. Mindestsatzunterschreitung und Schlussrechnungsbindung des Architekten
  • IV. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen der Schlussrechnungsbindung
  • V. Vorrang des Vertrauensschutzes
    • 1. Vorwerfbare arglistige Täuschung des Architekten
    • 2. Besondere Fachkunde des Auftraggebers
      • 2.1 Bisherige Rechtsprechung
      • 2.2 Rechtsprechungsverschärfung
      • 2.3 Auswirkungen für die Praxis
      • 2.4 Kritik an der „gefühlten Rechtsprechungsänderung“
    • 3. Wiederholte HOAI-Mindestsatz-Unterschreitung
  • VI. Zusammenfassende Ergebnisse
*
Rechtsanwalt, Saarbrücken.

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