ZfIR 2012, 850

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012AufsätzeHannes Klühs*

Preisanpassungsklauseln in Bauträgerverträgen

Der schlüsselfertige Erwerb vom Bauträger erlebt gerade in Großstädten mit Wohnraummangel eine spürbare Renaissance. Damit einhergehend steigen die Flächenpreise für derartige Objekte in immer kürzeren Zeitabständen. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass von Verkäuferseite die Frage aufgeworfen wird, inwieweit vertragliche Regelungen zur nachträglichen Kaufpreisanpassung in einem Bauträgervertrag vorgesehen werden können. Dem soll im Folgenden nachgegangen werden.

Inhaltsübersicht

  • II. Vereinbarkeit von Preisanpassungsklauseln mit dem PreisklauselG
    • 1. Preisklauselverbot und Ausnahmen
    • 2. Eingreifen des Preisklauselverbots im Fall des Bauträgervertrags
      • 2.1 Kostenelementeklausel
      • 2.2 Spannungsklausel
      • 2.3 Leistungsvorbehaltsklausel
    • 3. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Preisklauselverbot
    • 4. Zwischenergebnis
  • III. Vereinbarkeit von Preisanpassungsklauseln mit den §§ 305 ff. BGB
    • 1. Etwaiger Ausschluss der Inhaltskontrolle
      • 1.1 Kein Eingreifen von § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB
      • 1.2 Verhältnis zum PreisklauselG
      • 1.3 Einschränkende Auslegung im Hinblick auf die Klauselrichtlinie?
    • 2. Vereinbarkeit mit § 309 Nr. 1 BGB
    • 3. Vereinbarkeit mit § 307 Abs. 1 S. 1 BGB
      • 3.1 Transparenzgebot
        • 3.1.1 Kostenelementeklauseln
        • 3.1.2 Spannungsklauseln
        • 3.1.3 Leistungsvorbehaltsklauseln
      • 3.2 Angemessenheit der Klausel
        • 3.2.1 Kostenelementeklauseln
        • 3.2.2 Spannungs- und Leistungsvorbehaltsklauseln
          • 3.2.2.1 Berechtigtes Interesse an einer Preisanpassung bei Veränderung des Verbraucherpreisindex
          • 3.2.2.2 Berechtigtes Interesse an einer Preisanpassung bei Veränderung des Marktpreises
      • 3.3 Notwendigkeit eines Lösungsrechts für den Verwendungsgegner
      • 3.4 Notwendigkeit einer Veränderungsgrenze
  • IV. Anforderungen der Preisangabenverordnung
  • V. Fazit und Formulierungsvorschlag
*
Dr. iur., Notarassessor und zzt. an das Deutsche Notarinstitut in Würzburg abgeordnet. Der Beitrag gibt seine persönliche Auffassung wieder.

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