ZfIR 2009, 853

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009AufsätzeFlorian Kirchhof*

Der Verwendungszweck der Kaufsache als Maßstab für den Mangelbegriff

Zugleich eine Besprechung zum jüngsten Asbest-Urteil des BGH (ZfIR 2009, 560)

Der BGH hat in einem viel beachteten und viele grundsätzliche Fragen des kaufvertraglichen Mängelhaftungsrechts ansprechenden Urteil vom 27.3.2009 grundlegende Aussagen zum Fehlerbegriff getroffen, die insbesondere für Immobilientransaktionen bedeutsam sind. Diese betreffen den zugrunde zu legenden Qualitätsstandard (zumindest für Asbestfälle den Zeitpunkt der Transaktion, nicht den der Errichtung) als auch die vorausgesetzte Verwendung der Immobilie (nämlich unter Einbeziehung etwaiger Umbauarbeiten). Der nachfolgende Beitrag soll beleuchten, wie verallgemeinerungsfähig diese Grundsätze sind, wo sie dogmatisch verortet werden müssen und welche Folgen diese möglicherweise für die Vertrags- und Gerichtspraxis haben.

Inhaltsübersicht

  • I. Das Urteil des BGH
  • II. Dogmatische Einordnung
  • III. Fallgruppen
    • 1. Änderung der Verkehrsauffassung aufgrund Änderung der Bewertung einer Tatsache
    • 2. Änderung der Rechtslage
    • 3. Berücksichtigung von Maßnahmen des Käufers oder: Latente Mängel
    • 4. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Fallgruppen, Verallgemeinerungsfähigkeit der Aussagen des BGH
  • IV. Ausblick und praktische Relevanz, Vertragsgestaltung und Gerichtspraxis
*
Dr. iur., Rechtsanwalt – Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf

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