ZfIR 2019, 817

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 AufsätzeSabine Reimann* / Erhard Keller**

Kunst am Bau – schützenswert oder Hindernis?

Architekten und Künstler und ihre Rechte am Bau

Bausünden der 60er und 70er, zu wenig Wohnraum in den Innenstädten, klimatisch bedenkliche Gebäudehüllen mit hohem Wärmeverlust und Instandhaltungsrückstau – vieles kann dafür sprechen, Altes abzureißen und Neues zu schaffen. Mit diesem Ziel werden Bebauungspläne erstellt, Konversionsflächen überplant, städtebauliche Verträge geschlossen, Altlasten saniert. Doch manchmal liegt das „Problem“ in der Vergangenheit – Kunst am Bau und Architektenurheberrecht – hinter diesen Schlagworten verbergen sich Rechte, die die Umsetzung eines Bauvorhabens erschweren oder behindern können. Dieser Artikel soll die dahinterstehenden Themen beleuchten und Lösungswege aufzeigen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Eigentum
    • 1. Eigentümer der Kunstwerke am Bau
    • 2. Architektenurheberrecht
  • III. Instandhaltung und Instandsetzung seitens des Gebäudeeigentümers
    • 1. Für „Kunst am Bau“
    • 2. Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung gegenüber den Architekten?
  • IV. Wem obliegt die Verkehrssicherungspflicht für Kunst am Bau, z. B. von frei stehenden Skulpturen, hängenden Installationen etc.?
  • V. Dürfen Kunstwerke abgerissen werden?
    • 1. Der Abriss als solcher
    • 2. Verdecken als milderes Mittel?
  • VI. Begehungs- und Kontrollrecht des Künstlers
    • 1. Zugangsrecht nach dem Urhebergesetz
    • 2. Zugangsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
    • 3. Fazit
  • VII. Denkmalschutz
  • VIII. Fazit
*
*)
Rechtsanwältin und Partnerin bei Hogan Lovells Int. LLP, Düsseldorf, Bereich Immobilienwirtschaftsrecht mit den Schwerpunkten Transaktionen und Projektentwicklung. Die Autorin war Mitglied in der Projektgruppe Green Leases des ZIA e. V. und ist Mitglied im Rechtsausschuss des DGNB e. V.
**
**)
Dr. iur., Rechtsanwalt und Partner bei Hogan Lovells Int. LLP, Düsseldorf, Bereich Intellectuell Property. Der Autor ist Vorsitzender des GRUR Fachausschusses für Wettbewerbs- und Markenrecht.

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