ZfIR 2017, 770
Verlagerung von Verwaltungskompetenzen von den Wohnungseigentümern auf Dritte
Der Aufsatz erörtert die Fragen, ob und inwieweit es möglich ist, Verwaltungskompetenzen, die grundsätzlich der Wohnungseigentümergemeinschaft zustehen, auf Dritte (bspw. einen Beirat) zu übertragen. Obwohl in der Wohnungseigentumsverwaltung Kompetenzverlagerungen alltäglich sind, ist die hierzu ergangene Rechtsprechung und der Meinungsstand in der Literatur nicht eindeutig und nicht einheitlich. Der Aufsatz verfolgt das Ziel, die dogmatischen Grundlagen herauszuarbeiten und den Stand von Rechtsprechung und Literatur hierzu zu systematisieren sowie eine Lösung zu erarbeiten.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die gesetzliche Kompetenzverteilung
- 1. Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- 2. Aufgaben des Verwalters
- 3. Funktion des Beirats
- III. Beratende Ausschüsse ohne Entscheidungsbefugnis
- 1. Aufgaben
- 2. Mitglieder
- IV. Verlagerung von Verwaltungskompetenzen durch Vereinbarung
- 1. Kompetenzen für einzelne Wohnungseigentümer
- 2. Verwalterkompetenzen
- 3. Schranken der Vereinbarung
ZfIR 2017, 771
- 4. Ergebnis
- V. Die Einräumung von Kompetenzen durch Öffnungsklauseln
- VI. Kompetenzverlagerung durch Beschlüsse der Wohnungseigentümer
- 1. Bedürfnis für Kompetenzverlagerungsbeschlüsse
- 2. Zulässigkeit
- 3. Einschränkungen hinsichtlich der Kompetenznehmer
- 4. Einschränkungen der Befugnisse
- 5. Ergebnis
- 6. Kompetenzen für einen Einzelfall
- 7. Generelle Kompetenzen
- VII. Kompetenzverlagerungen durch Regelungen im Verwaltervertrag
- 1. Klauseln und deren Zulässigkeit
- 2. Kompetenzen für Verwalter und Beirat
- VII. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt, Notar sowie gerichtlich bestellter Zwangsverwalter – Schulz Sozien, Essen
- **
- **)Dr. iur., Rechtsanwalt, FA für Arbeitsrecht und für Familienrecht – Schulz Sozien, Essen
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