ZfIR 2015, 823

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2015 AufsätzeRoland Traub*

Die Vertreterbestellung für unbekannte Berechtigte gemäß § 135 ZVG

§ 135 ZVG stellt eine Vorschrift dar, die in der Praxis nicht allzu häufig Anwendung findet. Den in der gerichtlichen Praxis Tätigen dürfte die Vorschrift bekannt sein, weniger den Gläubigern und Zwangsverwaltern. Nachdem in der Praxis derzeit des Öfteren „ungewöhnliche“ Verfahren anhängig sind, soll hier ein kurzer Überblick über die Vorschrift gegeben werden.

Inhaltsübersicht

  • I. Allgemein
  • II. Voraussetzungen der Bestellung
  • III. Bestellung eines Vertreters
  • IV. Rechte und Pflichten des bestellten Vertreters
  • V. Aufsicht durch das Vollstreckungsgericht
  • VI. Vergütung des bestellten Vertreters
  • VII. Kosten des Gerichts
*
*)
Dipl.-Rpfl.(FH), Amtsgericht Schwäbisch Hall. Der Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Verfasser am 21. 9. 2015 anlässlich des 5. Heilbronner ZVG Treffs im Rahmen der 10. Heilbronner Rechtstags gehalten hat.

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