ZfIR 2014, 793

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014AufsätzeJörn Pfennig*

Sommerlicher Wärmeschutz bei Planung und Verkauf von Immobilien unter Berücksichtigung der EnEV 2014

Neben niedrigen Energiekosten wird von einer modernen Immobilie erwartet, dass sie auch im Sommer moderate Innenraumtemperaturen aufweist. Diese Thematik gewinnt derzeit insbesondere durch die neue Energieeinsparverordnung 2014 an Aktualität, da diese weitreichende Änderungen für den sommerlichen Wärmeschutz mitgebracht hat. Was wird vertraglich geschuldet, wenn sich die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz während der Planungs- und Errichtungsphase geändert haben? Wer hier Haftungsrisiken vermeiden will, sollte schon bei der Vertragsgestaltung vorsorgen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Sommerlicher Wärmeschutz nach EnEV 2014
    • 1. Inkrafttreten der EnEV und Übergangsvorschriften
    • 2. Sommerlicher Wärmeschutz nach EnEV 2014
  • III. Geschuldeter Leistungssoll bei Planung und Verkauf einer Immobilie
    • 1. Leistungssoll bei Planung einer Immobilie
      • 1.1 Mangel bei Nichteinhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften
      • 1.2 Mangel bei Nichteinhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
      • 1.3 Abweichungen zwischen öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Vorgaben
      • 1.4 Hinweispflicht des Planers
    • 2. Leistungssoll bei Veräußerung einer Immobilie
      • 2.1 Änderung des Leistungssolls zwischen Vertragsschluss und Abnahme
      • 2.2 Abweichende Beschaffenheitsvereinbarung
      • 2.3 Kostentragung bei vorhersehbaren Änderungen
  • IV. Vertragliche Regelung
    • 1. Problemstellung
    • 2. Berücksichtigung des Transparenzgebotes
    • 3. Konkrete Voraussetzungen des Transparenzgebotes
    • 4. Formulierungsvorschlag
*
Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt – Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf.

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