ZfIR 2013, 796

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013AufsätzeNorbert Meerhoff*

Verfahrenseinstellung gem. § 75 ZVG

Der BGH hat in den letzten Jahren einige Entscheidungen zur Verfahrenseinstellung gem. § 75 ZVG getroffen und insbesondere die Auswirkungen des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (Art. 11 des 2. Justizmodernisierungsgesetzes vom 22.12.2006 – BGBl I, 3416 Nr. 66), durch das die Barzahlung an das Versteigerungsgericht mit Wirkung vom 16.2.2007 ausgeschlossen ist, in diese Beschlüsse und Urteile einfließen lassen. Mit dem Gesetz über den Zahlungsverkehr mit Gerichten und Justizbehörden (ZahlVGJG, s. Art. 2 des 2. Justizmodernisierungsgesetzes vom 22.12.2006 – BGBl I, 3416 Nr. 66) sind die Länder ermächtigt, durch Rechtsverordnungen die Zahlungswege für diese unbaren Zahlungen an die Gerichte zu bestimmen und festzulegen, wie der Nachweis der Zahlungen zu erbringen ist. Es soll untersucht werden, ob der bargeldlose Zahlungsverkehr mit den Gerichten erhebliche Unterschiede zu der vor dem 16.2.2007 geltenden Verfahrensweise mit sich bringt.

Inhaltsübersicht

  • I. Zahlung gem. § 75 ZVG
    • 1. Nachweis durch den Schuldner
    • 2. Nachweis durch einen zahlungsberechtigten Dritten
    • 3. Zahlungsberechtigung des Schuldners und des Dritten
      • 3.1 Zahlung des Eigentümers gem. § 1142 BGB
      • 3.2 Zahlung des gem. § 268 BGB berechtigten Dritten
      • 3.3 Zahlung des nachrangigen Gläubigers
      • 3.4 Zahlungen des Schuldners
      • 3.5 Zahlungen eines Dritten gem. § 267 BGB
      • 3.6 Zahlung gem. § 75 ZVG
    • 4. Zahlungsumfang bei Ablösung einer Grundschuld
    • 5. Verfahrensrechtliche Erklärung zum Nachweis einer Zahlung gem. § 75 ZVG; Zeitpunkt des Nachweises
      • 5.1 Nachweis vor Beginn der Bietestunde
      • 5.2 Nachweis während der Bietestunde
      • 5.3 Nachweis nach Schluss der Versteigerung
      • 5.4 Nachweis nach Zuschlagsverkündung
    • 6. Umfang des gem. § 75 ZVG zu zahlenden Betrags
      • 6.1 Ausgangsfall
        • 6.1.1 Berechnung des zu zahlenden Betrags
          • 6.1.1.1 Berechnung der Gerichtskosten
          • 6.1.1.2 Anspruch des Gläubigers G
      • 6.2 Zuletzt zu zahlender Teilbetrag
      • 6.3 Eingang mehrerer Zahlungen
      • 6.4 Verfahrenseinstellung bei Betreiben aus mehreren Rechten
      • 6.5 Rechtsmissbräuchliche Ablösung
    • 7. Ablösung öffentlicher Lasten
    • 8. Ablösung von Hausgeldansprüchen
  • II. Rechtsfolgen
    • 1. Materiell – rechtliche Konsequenzen
    • 2. Verfahrensrechtliche Konsequenzen
      • 2.1 Fortsetzung des einstweilen eingestellten Verfahrens
      • ZfIR 2013, 797
      • 2.2 Rechtsbehelfe
      • 2.3 Ausführung der Zahlung
  • III. Ablösung und Zwischenrecht
  • IV. Fazit
*
Der Autor ist Rechtspfleger beim AG Herford und bearbeitet dort seit vielen Jahren die Zwangsversteigerungsverfahren.

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