ZfIR 2020, 739
Zwei neue „Ämter“ im Wohnungseigentumsrecht
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter
- III. Die Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung durch einen ermächtigten Wohnungseigentümer
- IV. Die Aufgaben des Verwalters
- V. Allgemeine Bemerkungen
- VI. Ausblick
- *
- *)Rechtsanwalt, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Hüsch und Partner, Neuss
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