ZfIR 2020, 733
Gerechte Bodenordnung durch Enteignung und Vergesellschaftung?
Der Beitrag beleuchtet die verfassungsrechtliche Problematik aktueller Vorschläge zur „Sozialisierung“ von Wohnungsunternehmen. Die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ mag wohnungspolitisch zweifelhaft sein. Entgegen mancher von maßgeblichen Interessenverbänden lancierten Stellungnahmen bestehen jedoch keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Einwände gegen eine „Aktivierung“ der Sozialisierungsvorschrift des Art. 15 GG in den Ländern.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Bundesverfassungsrechtliche Grundsätze
- 1. Eigentumsgarantie – Art. 14 GG
- 2. Vergesellschaftung – Art. 15 GG
- 3. Gleichheitssatz – Art. 3 Abs. 1 GG
- III. Landesverfassungsrechtliche Maßstäbe
- 1. Sozialisierung nach Landesverfassungsrecht (Bayern und Berlin)
- 2. Bundesverfassungsrechtliche Kollisionsregelungen
- 3. Art. 15 GG und das Landesverfassungsrecht
- 4. Auslegung der landesverfassungsrechtlichen Bestimmungen
- IV. Fazit
- *
- *)Prof. Dr. iur., Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg und Mitglied der IREBS (International Real Estate Business School). Der Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Verfasser auf dem 14. Regensburger Immobilienrechtstag im November 2019 gehalten hat.
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