ZfIR 2020, 729

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 AufsätzeJürgen Hübner*

Konsequenzen der coronabedingten Geschäftsschließung für das Vermieter-Mieter-Verhältnis

Besprechung von LG Heidelberg, Urt. v. 30. 7. 2020 – 5 O 66/20, ZfIR 2020, 742 – in diesem Heft

Die Entscheidung des LG Heidelberg vom 30. 7. 2020 behandelt die Konsequenzen des Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 für das Mietverhältnis eines Textileinzelhandelsunternehmens. Als Präzedenzfall eignet sie sich nicht. Zum einen betrifft sie eine besondere Vertragsgestaltung (Umsatzmiete und Sonderkündigungsrecht der Mieterin). Zum anderen hat sich das LG Heidelberg mit den durch die Corona-Krise aufgeworfenen grundsätzlichen Fragen des Verwendungsrisikos nur sehr eingeschränkt befasst. Dabei ignoriert das Landgericht die in der Literatur längst intensiv diskutierte Frage, ob die gewohnte Risikozuordnung entweder ausschließlich zu Lasten des Vermieters oder ausschließlich zu Lasten der Mieterin auf die noch andauernden und sich schon wieder verschärfenden Erschütterungen durch die Corona-Krise überhaupt sinnvoll anzuwenden ist. Das führt auch dazu, dass das Gericht für die Vertragsanpassung bei Anwendung des § 313 BGB unangemessene Hürden aufbaut.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Minderungsanspruch aufgrund Sachmangels?
  • III. Unmöglichkeit der Leistung?
  • IV. Anwendung des § 313 BGB
    • 1. Störung der großen Geschäftsgrundlage
    • 2. Mögliche Konsequenzen
    • 3. Betrachtung der Risikozuordnung durch die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen
    • 4. Existenzgefährdung als Anspruchsvoraussetzung nach § 313 BGB?
  • V. Fazit
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt, Retired Partner Latham & Watkins LLP, Hamburg

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