ZfIR 2015, 789

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2015 AufsätzeTobias Woltering*

Immobilienbetreiber im Anwendungsbereich des Energierechts – Zu geschlossenen Verteilernetzen, Kundenanlagen und Lieferantenpflichten

Der Anwendungsbereich des Energierechts beschränkt sich längst nicht mehr auf die klassische Energiewirtschaft. Vielmehr greift die Regulierung energiebezogener Sachverhalte mit jeder Novelle der energierechtlichen Vorschriften weiter um sich. Auch Betreiber von Gewerbeimmobilien, die die Strom- und Gasinfrastrukturen in ihrer Immobilie betreiben und ggf. sogar selbst Strom oder Gas an ihre Mieter oder Pächter liefern, sollten mit einigen Vorschriften von EnWG & Co. vertraut sein.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Betrieb von Infrastrukturen
    • 1. Netz der allgemeinen Versorgung
    • 2. Geschlossenes Verteilernetz
      • 2.1 Voraussetzungen für die Einstufung als geschlossenes Verteilernetz
      • 2.2 Entflechtung
      • ZfIR 2015, 790
      • 2.3 Pflichten im Zusammenhang mit dem Netzbetrieb
      • 2.4 Netzanschluss, Netzzugang und Messstellenbetrieb
      • 2.5 Umlage von Infrastrukturkosten
    • 3. Kundenanlage (zur betrieblichen Eigenversorgung)
      • 3.1 Indirekte Regulierung durch die Kundenanlagendefinition
      • 3.2 Unentgeltliche Zurverfügungstellung
      • 3.3 Freie Wahl des Lieferanten durch die angeschlossenen Letztverbraucher
      • 3.4 Technische Anforderungen an Energieanlagen gem. § 49 EnWG
    • 4. Die Bedeutung der Betreiberstellung und Einbindung Dritter
      • 4.1 Der Betreiber als Adressat der energierechtlichen Vorschriften
      • 4.2 Einbindung Dritter als technische Betriebsführer
      • 4.3 Übertragung der Betreiberstellung auf Dritte
  • III. Belieferung von angeschlossenen Letztverbrauchern
    • 1. Keine Pflicht zur Anzeige nach § 5 EnWG
    • 2. Pflichten zur Vertragsgestaltung und Rechnungsstellung
    • 3. Abwicklung der EEG-Umlage
    • 4. Steuerrechtliche Beurteilung
  • IV. Sonderfall Innenanlage
  • V. Fazit
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt bei Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Düsseldorf. Der Abschnitt zum Strom- und Energiesteuerrecht ist mit freundlicher Unterstützung von Tino Wunderlich, Steuerberater bei Deloitte & Touche GmbH, entstanden.

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