ZfIR 2014, 767

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2014AufsätzeStefan Kummer*

Systematische und Interessen abwägende Aufhebung der Zwangsverwaltung nach Zuschlag

Zugleich Entgegnung zu Mayer, ZfIR 2013, 51 – seinerseits Entgegnung zu Schmidberger/Traub, ZfIR 2012, 805

Der Gesetzgeber hat nicht ausdrücklich geregelt, wann ein Zwangsverwaltungsverfahren nach Zuschlag im parallel laufenden Zwangsversteigerungsverfahren aufzuheben ist. Während Schmidberger/Traub ausgehend von den Wurzeln des ZVG für eine Aufhebung unmittelbar nach Zuschlagserteilung plädieren, warnt Mayer eindringlich vor den unvertretbaren Risiken eines solchen Handelns vor Rechtskraft. Im folgenden Artikel begründet der Autor, dass die beim Amtsgericht Bremen langjährig erprobte Praxis der Verfahrensaufhebung sogleich nach Zuschlag sowohl systemgerecht, als auch praktikabel ist und bietet Entscheidungsvorschläge an.

Inhaltsübersicht

  • I. Der Meinungsstand
  • II. Aufhebung
  • III. Gesetzessystematische und interessengeleitete Abwägung des Aufhebungszeitpunkts
    • 1. Gesetzliche Kopplung von Beschlagnahme und Verwaltungsbefugnis
    • 2. Herausgabeanspruch des Erstehers
    • 3. Schutzmöglichkeit durch gerichtliche Verwaltung gemäß § 94 ZVG
    • 4. Die Wahrscheinlichkeit einer Gläubigerbeeinträchtigung durch erfolgreiche Zuschlagsbeschwerde
    • 5. Interessensabwägung
  • IV. Der Aufhebungsbeschluss in der Praxis
  • V. Fortgang der Zwangsverwaltung
  • VI. Fazit
*
Dipl.-Rpfl. (FH) beim Amtsgericht Bremen – Versteigerungsgericht.

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