ZfIR 2014, 757
Der Wegfall des rechtskräftigen Zuschlags wegen unzulässiger Bestellung eines Zustellungsvertreters
Zugleich Besprechung von LG Potsdam, Beschl. v. 11.3.2014 – 1 T 103/13, ZfIR 2014, 785 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Der Zustellungsvertreter
- 1. Die Voraussetzungen der Bestellung des Zustellungsvertreters
- 1.1 Unbekanntsein des Aufenthaltes
- 1.2 Juristische Personen
- 1.3 Auslandszustellung
- 1.4 Exterritorialität
- 1.5 Unzustellbarkeit der Aufgabe zur Post
- 1.6 Besonderheiten bei nicht prozessfähigen Empfängern, § 6 Abs. 3 ZVG
- 2. Die Bestellung des Zustellungsvertreters
- 3. Die Aufgaben des Zustellungsvertreters
- 3.1 Entgegennahme der Zustellungen
- 3.2 Ermittlung des Vertretenen
- 4. Die Haftung des Zustellungsvertreters
- 5. Vergütung/Auslagen
- II. Das Rechtsmittel
- 1. Allgemeines
- 2. Die außerordentliche Beschwerde nach § 569 Abs. 1 Satz 3 ZPO
- III. Zuschlag und Rechtskraft
- 1. Wegfall des nicht rechtskräftigen Zuschlags
- 2. Wegfall des „rechtskräftigen“ Zuschlags
- 2.1 Originäre Auswirkungen
- 2.2 Weiterer Verfahrensgang des Versteigerungsverfahrens
- IV. Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei LG-Entscheidungen
- V. Fazit und eigene Bewertungen zum vorliegenden Fall
- *
- Dipl.-Rpfl., Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein Westfalen, Bad Münstereifel. Der Autor ist langjähriger Dozent für Immobiliarvollstreckungsrecht an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel. Der Beitrag ist aus einem Vortrag anlässlich des 4. ZVG-Treffs in Heilbronn am 22.9.2014 entstanden.
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