ZfIR 2014, 757

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2014AufsätzeManfred Steffen*

Der Wegfall des rechtskräftigen Zuschlags wegen unzulässiger Bestellung eines Zustellungsvertreters

Zugleich Besprechung von LG Potsdam, Beschl. v. 11.3.2014 – 1 T 103/13, ZfIR 2014, 785 – in diesem Heft

Mit Entscheidung vom 11.3.2014 hebt das LG Potsdam – 1 T 103/13 – den vier Jahre zuvor ergangenen Zuschlagsbeschluss des AG Luckenwalde vom 21.4.2010 auf, da die seinerzeitige Bestellung des Zustellungsvertreters für den Schuldner zu Unrecht erfolgt sei. Der Schuldner hatte am 19.11.2012 Zuschlagsbeschwerde eingelegt, nachdem einem von ihm kurz vorher beauftragten Rechtsanwalt auf Nachfrage der Zuschlagsbeschluss per Telefax am 16.11.2012 übermittelt worden war. Viele Versteigerungsinsider werden spontan sagen, das geht doch nicht. Der Beitrag will die Hintergründe und die rechtlichen Besonderheiten, die dieser Entscheidung zu Grunde liegen, beleuchten.

Inhaltsübersicht

  • I. Der Zustellungsvertreter
    • 1. Die Voraussetzungen der Bestellung des Zustellungsvertreters
      • 1.1 Unbekanntsein des Aufenthaltes
      • 1.2 Juristische Personen
      • 1.3 Auslandszustellung
      • 1.4 Exterritorialität
      • 1.5 Unzustellbarkeit der Aufgabe zur Post
      • 1.6 Besonderheiten bei nicht prozessfähigen Empfängern, § 6 Abs. 3 ZVG
    • 2. Die Bestellung des Zustellungsvertreters
    • 3. Die Aufgaben des Zustellungsvertreters
      • 3.1 Entgegennahme der Zustellungen
      • 3.2 Ermittlung des Vertretenen
    • 4. Die Haftung des Zustellungsvertreters
    • 5. Vergütung/Auslagen
  • II. Das Rechtsmittel
    • 1. Allgemeines
    • 2. Die außerordentliche Beschwerde nach § 569 Abs. 1 Satz 3 ZPO
  • III. Zuschlag und Rechtskraft
    • 1. Wegfall des nicht rechtskräftigen Zuschlags
    • 2. Wegfall des „rechtskräftigen“ Zuschlags
      • 2.1 Originäre Auswirkungen
      • 2.2 Weiterer Verfahrensgang des Versteigerungsverfahrens
  • IV. Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei LG-Entscheidungen
  • V. Fazit und eigene Bewertungen zum vorliegenden Fall
*
Dipl.-Rpfl., Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein Westfalen, Bad Münstereifel. Der Autor ist langjähriger Dozent für Immobiliarvollstreckungsrecht an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel. Der Beitrag ist aus einem Vortrag anlässlich des 4. ZVG-Treffs in Heilbronn am 22.9.2014 entstanden.

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