ZfIR 2012, 765
Die Bedeutung von Maklerklauseln in notariellen Grundstückskaufverträgen
Die gesetzgeberische Ausgestaltung des Maklerrechts in § 652 BGB ist unzureichend und weitgehend der einzelfallabhängigen Rechtsprechung überlassen. Insoweit ist es verständlich, dass Immobilienmakler Interesse an der Aufnahme einer provisionssichernden Maklerklausel in den notariellen Grundstückskaufvertrag haben. Jedoch entspricht eine derartige Vertragsgestaltung nicht immer den Interessen der Beteiligten (§ 14 BNotO), welche der beurkundende Notar im Blick haben sollte. Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung derartiger Klauseln resultieren überdies aus dem der Maklertätigkeit immanenten personellen Dreiecksverhältnis.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Das Spannungsfeld der Interessen
- III. Situative Betrachtungsweise
- 1. Abwälzungsvereinbarungen im notariellen Kaufvertrag
- 2. Konstitutive bzw. deklaratorische Provisionsregelungen
- 3. Veränderung der gesetzlichen Risikoverteilung
- 4. Maklerklauseln im Zusammenhang mit der Ausübung von Vorkaufsrechten
- IV. Rechtliche Ausgestaltung der Maklerklausel
- 1. Maklerklauseln in Form eines Vertrags zugunsten Dritter
- 1.1 Unabhängigkeit von den gesetzlichen Provisionsvoraussetzungen
- 1.2 Haftungsfragen
- 2. Maklerlohnversprechen (§ 652 BGB)
- 3. Abstraktes Schuldversprechen
- 4. Instrumente der Abwälzung
- V. Beurkundungsbedarf
- VI. Die Auswirkungen von Mängeln des Grundstückskaufvertrags
- VII. Maklerklausel und Vorkaufsrecht
- VIII. Konsequenzen für die notarielle Kautelartätigkeit
- IX. Bedenkliche Gestaltungen
- X. Fazit
- *
- Dr. iur., Universitätsprofessor, Freiburg.
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