ZfIR 2011, 769
Fehlende Vertretungszusätze und § 550 BGB – Praxishinweise für Rechtsanwender sowie ein Vorschlag zur grundsätzlichen Lösung des Problems
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Das Konzept des BGH hinsichtlich Stellvertretungszusätze und § 550 BGB
- 1. Differenzierung zwischen Vertragsschluss einerseits und dessen Wirksamkeit andererseits
- 2. Allgemeine Grundsätze zur Auslegung aus Sicht eines Rechtsnachfolgers gem. § 566 BGB
- 2.1 Vertretungszusätze sind nicht zwingend notwendig
- 2.2 Sonderfall GbR?
- 2.3 Vertretungszusätze aufgrund besonderer Umstände
- 2.4 Perspektive des Rechtsnachfolgers gem. § 566 BGB bei Auslegung entscheidend
- 3. Besonderheiten bei juristischen Personen als Vertragsparteien
- 3.1 Relevanz des Handelsregisters für die Auslegung des Inhalts der Mietvertragsurkunde
- 3.2 Kritik am BGH-Urteil vom 4.11.2009
- 3.2.1 Widersprüchlichkeit der relevanten Entscheidungen des BGH
- 3.2.2 Abkehr des BGH von der Differenzierung zwischen Vertragsabschluss und dessen Wirksamkeit im BGH-Urteil vom 4.11.2009?
- 3.3 Vertretung der juristischen Person durch nur einen organschaftlichen Vertreter
- 3.4 Behandlung organschaftlicher Vertreter als Dritte, falls Organschaft nicht offen gelegt ist
- 4. Besonderheiten bei Personengesellschaften als Vertragsparteien
- 5. Personenmehrheiten als Vertragsparteien
- III. Praxistipps für die Vertragsgestaltung
- 1. Detaillierte Bezeichnung der Vertreter sowie der Vertretungsverhältnisse?
- 2. Alternative: Keinerlei Angaben zu Vertretungsverhältnissen
- IV. Kritische Würdigung der Rechtsprechung zu den Vertretungszusätzen
- 1. Kein Schutz des Rechtsnachfolgers gem. § 566 BGB durch die Rechtsprechung zu den Vertretungszusätzen
- 2. Die Entwicklung der Rechtsprechung des BGH zur verspäteten Annahme des Mietvertragsangebots
- 3. Analyse des Urteils des BGH vom 24.2.2010ZfIR 2011, 770
- 3.1 Aufweichung der Unterscheidung zwischen Vertragsschluss und seiner Wirksamkeit
- 3.2 Änderung der Rechtsprechung zu den Schutzzwecken des § 550 BGB
- 4. Anwendung des Urteils vom 24.2.2010 auf Vertretungszusätze bei Unterzeichnung eines Mietvertrags
- 4.1 Einhaltung der Schutzzwecke des § 550 BGB
- 4.2 Zwischenergebnis
- V. Zusammenfassung der Ergebnisse
- *
- Dr. iur., Rechtsanwalt, King & Spalding LLP, Frankfurt/M.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.